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Rechtsamt spricht Machtwort im Gastro-Streit am O-See

Der Olbersdorfer Gemeinderat muss den umstrittenen Beschluss aufheben, der einem Veranstalter exklusive Bewirtungsrechte und günstige Pachtverträge einräumt.

Von Jana Ulbrich
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Der Olbersdorfer Gemeinderat hatte dem Gastronomen Ralph Grohmann für zehn Jahre das alleinige Bewirtungsrecht beim Mai- und Sonnenwendfeuer zugesichert. Das ist rechtswidrig.
Der Olbersdorfer Gemeinderat hatte dem Gastronomen Ralph Grohmann für zehn Jahre das alleinige Bewirtungsrecht beim Mai- und Sonnenwendfeuer zugesichert. Das ist rechtswidrig. © © Harald Anders/Matthias Weber

Jetzt also doch: Der Olbersdorfer Gemeinderat wird über seinen umstrittenen Beschluss zum Bewirtungs-Monopol am Olbersdorfer See nun wohl oder übel zum vierten Mal abstimmen müssen. Der Beschluss ist rechtswidrig und muss wieder aufgehoben werden. So hat es die Rechtsaufsichtsbehörde des Kreises Görlitz jetzt in einem schriftlichen Bescheid an die Gemeindeverwaltung angeordnet.

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