Bei der Landesdirektion Sachsen wird offenbar mit Hochdruck am Thema B178n gearbeitet. Wie die Behörde jetzt bekannt gegeben hat, sollen im ersten Halbjahr 2024 die Planunterlagen für den Neubau der Bundesstraße im Abschnitt zwischen Nostitz und der Autobahn A4 zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Damit hat die Landesdirektion nur etwa ein Vierteljahr Bearbeitungszeit bis zu dieser Ankündigung gebraucht. Denn erst im Oktober 2023 hatte die Behörde von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Deges) die für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen bekommen. Dem vorausgegangen war Ende September sogar ein Stopp des bisherigen Verfahrens. Eine Sprecherin des Sächsischen Verkehrsministeriums hatte dafür verfahrenstechnische Gründe angeführt, gleichzeitig aber auch betont, dass die Eröffnung eines neuen Verfahrens auf den zeitlichen Ablauf keine nachteiligen Auswirkungen haben werde. Das bestätigt sich nun.
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Allerdings ist noch nicht klar, ob es damit bald Baurecht geben kann. Dies richtet sich unter anderem nach Zahl und Qualität der Einsendungen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung. Michael Hiltscher, Sprecher der Interessengruppe B178 hatte schon im Herbst 2023 angekündigt, einen erneuten Einspruch zu prüfen. Daran hält der Hirschfelder jetzt fest. "Wir werden uns zusammensetzen und festlegen, was wir machen." Die Vierspurigkeit des 5,8 Kilometer langen Streckenabschnittes biete perspektivisch deutlich größere Vorteile, als wenn man das Verfahren jetzt ohne Widerspruch dreispurig durchlaufen lasse.
Die Akzeptanz der neuen B178 werde sich mit ihrer Fertigstellung deutlich erhöhen, prognostiziert Hiltscher eine viel höhere Frequenz. "Aktuell suchen sich die Lkw noch andere Strecken. Warum sollen sie auch hier langfahren, wenn noch nichts komplett fertig ist." Die Interessengruppe nimmt mit einem möglichen Widerspruch bewusst in Kauf, dass es dann weitere Verzögerungen im Genehmigungsverfahren gibt. "Lieber jetzt für die Vierspurigkeit kämpfen, als später das Nachsehen haben", ist Michael Hiltscher von der Richtigkeit seiner Überlegungen überzeugt.
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Mit der bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelten Planfeststellung werden im Freistaat die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau wichtiger Infrastrukturvorhaben geschaffen. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, werden alle öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten abgewogen.