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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle an Zittauer Kontrollstellen

Bei der Kontrolle erwischt die Bundespolizei Menschen, die unter anderem wegen nicht bezahlter Geldstrafen zur Fahndung ausgeschrieben waren - einer konnte der Haft entgehen.

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Erneut sind der Bundespolizei an den Kontrollstellen in Zittau mit Haftbefehl gesuchte Personen ins Netz gegangen.
Erneut sind der Bundespolizei an den Kontrollstellen in Zittau mit Haftbefehl gesuchte Personen ins Netz gegangen. ©  Archiv/dpa/Patrick Pleul

Die Grenzkontrollen der Bundespolizei in Zittau zeigen Wirkung - zumindest bei der Fahndung nach Menschen, gegen die ein Haftbefehl vorliegt. Gleich zwei Haftbefehle vollstreckte die Bundespolizei am Donnerstag an ihren Kontrollstellen an der Friedensstraße und der B178.

Wie die Bundespolizei mitteilt, wurde gegen 13 Uhr wurde ein 43-jähriger Deutscher auf der Friedensstraße in Zittau angehalten und kontrolliert. Dabei kam heraus, dass er gesucht wurde. Im Jahr 2022 war er nicht zu einem Verhandlungstermin beim Amtsgericht Borna erschienen. Der 43-Jährige wurde vor Ort verhaftet und wird einem Haftrichter beim Amtsgericht Görlitz vorgeführt.

Um 14.30 Uhr befuhr ein 64-jähriger ungarischer LKW-Fahrer mit seinem LKW die Kontrollstelle auf der B178 in Zittau. Auch er wurde fahndungsmäßig überprüft und es kam heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft Bayreuth gesucht wurde.

Im Jahr 2021 wurde er vom Amtsgericht Bayreuth zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt, da er 2020 in insgesamt 18 Fällen ohne erforderliche Fahrerlaubnis eine Sattelzugmaschine führte. Da er nicht in der Lage war die geforderte Geldstrafe in Höhe von 4.924,50 Euro inklusive Kosten zu zahlen, wurde er zur Verbüßung einer 120-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Görlitz eingeliefert.

Schließlich befuhr gegen 22.30 Uhr ein 43-jähriger Pole die Kontrollstelle auf der B 178. Die Überprüfung seiner Personalien ergab auch hier einen Fahndungstreffer. Wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit wurde er vom Amtsgericht Helmstedt zu fünf Tagen Haft oder 170 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Haftstrafe konnte er entgehen, da er vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 214,30 Euro zahlte.