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Sparkasse zahlt keinen Lohn an Coronakranke - Berufungsprozess

Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien hatte an Corona erkrankten, nicht geimpften Mitarbeitern die Lohnfortzahlung verweigert - und verlor vor dem Arbeitsgericht. Jetzt urteilt die höhere Instanz.

Von Markus van Appeldorn
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Die Zentrale der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien  in Zittau. Das Geldinstitut hatte an Corona erkrankten Mitarbeitern die Lohnfortzahlung verweigert.
Die Zentrale der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien in Zittau. Das Geldinstitut hatte an Corona erkrankten Mitarbeitern die Lohnfortzahlung verweigert. © Matthias Weber/photoweber.de

An Corona erkrankt und nicht geimpft - selbst schuld. Das ist jedenfalls die Auffassung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien. Über mehrere Monate wandte sie eine hauseigene Regelung an, und verweigerte solchen Mitarbeitern die Lohnfortzahlung, die nicht geimpft waren. Vor dem Arbeitsgericht in Bautzen gab's dafür eine Klatsche. Das Gericht verurteilte die Sparkasse zur Zahlung. Doch das Geldinstitut will nicht klein beigeben und geht jetzt in Berufung vor das Landesarbeitsgericht. Dadurch kann sich die Sache für Betroffene, die ihr Geld immer noch nicht gesehen haben, über Jahre hinziehen.

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