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Falsche Corona-Atteste: Ermittlung eingestellt

Verdachtsfälle, in denen Oberlausitzer Ärzte unbegründete Gefälligkeits-Atteste zur Masken-Befreiung ausgestellt haben sollen, gibt es nur wenige.

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© Bernd Thissen/dpa (Symbolfoto)

Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat seit Beginn der Corona-Pandemie in fünf Fällen gegen Ärzte aus den Landkreisen Görlitz und Bautzen ermittelt, die im Verdacht gestanden haben, medizinisch nicht begründete Atteste zur Befreiung von der Masken-Pflicht ausgestellt zu haben. Das sagte Staatsanwalt Christopher Gerhardi auf Nachfrage der SZ.

Alle fünf Ermittlungsverfahren seien aber aus ein und demselben Grund eingestellt worden, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich relevant wäre ein medizinisch unbegründetes Attest nur, wenn es dazu benutzt würde, bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft als ein "unrichtiges Gesundheitszeugnis" vorgelegt zu werden, begründet Gerhardi. Solche Fälle seien der Staatsanwaltschaft nicht bekannt geworden.

Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Atteste im Sinne von Urkundenfälschung liegen laut Gerhardi bei der Görlitzer Staatsanwaltschaft nicht vor. Auch die Polizeidirektion Görlitz hat in ihrem Zuständigkeitsbereich nur sehr wenige Anzeigen wegen gefälschter Atteste bearbeitet, so eine Sprecherin.

Im April 2021 habe es demnach einen Fall in Kamenz gegeben, bei dem eine Frau ohne Mund-Nasen-Schutz in einem Geschäft ein Attest zur Befreiung vorgelegt hatte, bei dem es sich offenbar um eine Fälschung handelte. Im Mai 2021 habe eine Frau während einer Versammlung in Großschönau ebenfalls ein ärztliches Attest vorgezeigt, bei dem es Zweifel an der Echtheit gegeben hat. Im Juni 2021 hätten Beamte bei einer Durchsuchung in Hoyerswerda ein offensichtlich gefälschtes Attest zur Maskenbefreiung gefunden und beschlagnahmt.

Immer wieder ist seit Beginn der Corona-Pandemie in Medien von gefälschten Attesten und sogenannten "Gefälligkeits-Attesten" von Ärzten zur Befreiung von der Maskenpflicht die Rede. Die Verunsicherung darüber scheint groß und führt unter anderem dazu, dass Atteste mitunter von vornherein nicht anerkannt werden. Die Sächsische Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung warnen ihre Mitglieder davor, solche unbegründeten Atteste auszustellen. (SZ/ju)