Gewisse Ereignisse sind immer nur so lange unwahrscheinlich, bis sie tatsächlich eintreten. Versuchen Sie mal, liebe Leser, zu errechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass jemand einen Karpfen kauft, diesen auf die Ladefläche seines Transporters verbringt, um dann auf der Fahrt nach Hause von der Polizei angehalten zu werden und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu kassieren. Können Sie nicht? Grämen Sie sich nicht, das könnte womöglich nicht einmal ein Mathematiker, der mit der Fields-Medaille ausgezeichnet wurde. Genau mit einem solchen unwahrscheinlichen Ereignis rund um einen Karpfen hatte sich nun das Amtsgericht Zittau zu beschäftigen.
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