Bis zum 25. Januar läuft die Frist noch. Danach entscheidet sich, wer den Zuschlag bekommt: Der Landkreis Görlitz will in diesem Jahr die beiden am Zittauer Stadtring installierten Blitzer austauschen und hat deshalb auf dem Internetportal evergabe.de interessierte Hersteller um Angebote gebeten.
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Der Wechsel der korrekt "Geschwindigkeitsmessanlagen" genannten Geräte habe nichts mit ihrem Alter oder eventuellen Beschädigungen zu tun, stellt Kreissprecher Kevin Schlei klar. Vielmehr solle die Technik "vereinheitlicht" werden, wie er es nennt. Dies bringe einen großen Vorteil hinsichtlich der eingesetzten Software mit sich. "Die Verarbeitung der Messbilder ist mit einem geringeren Aufwand verbunden." Außerdem könne mit der neuen Technik - zum Beispiel bei Wartung und Defekten - besser umgegangen werden. Dies erleichtere insgesamt die Arbeitsweise.
Installiert wurden die Blitzer am Töpferberg und an der Theodor-Körner-Allee im April 2012. Damit sind die beiden Anlagen im Wert von damals jeweils rund 50.000 Euro seit mittlerweile fast zwölf Jahren im Einsatz. Nach Angaben des Landkreises lösten sie 2022 und 2023 wegen zu hoher Geschwindigkeit der betreffenden Fahrzeuge insgesamt 3.076 Mal aus. Weiter zurückliegende Daten dürfe die Behörde nicht veröffentlichen, so Schlei. Allerdings: Aus dem vorliegenden Wert das jährliche Aufkommen er- und dieses dann auf zwölf Jahre hochgerechnet ergibt immerhin 18.456 Blitzerfotos.
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Während der Landkreis die aktuellen Anlagen über all die Jahre für monatlich 2.177,70 Euro gemietet hat, will er die Nachfolger kaufen. Aus gutem Grund. Als Investitionssumme werden laut dem Kreissprecher rund 105.000 Euro angesetzt - nur unwesentlich mehr als der Wert der Altgeräte. Allerdings macht das eine deutliche Ersparnis gegenüber dem bisherigen Finanzierungsmodell aus. Denn: Die Miete je Monat wiederum auf zwölf Jahre hochgerechnet ergibt exakt 313.588,80 Euro - der Landkreis musste also rund das Dreifache dessen bezahlen, was ihn der Kauf gekostet hätte. Die neuen Blitzer sollen nach der zuvor notwendigen Eichung spätestens zum 1. Mai einsatzfähig sein.