In Zittau und Löbau könnten städtische Ordnungshüter ihren Anordnungen schon bald mit Schlagstöcken, Handschellen und Reizgas Nachdruck verleihen. Auch der Einsatz von Diensthunden ist prinzipiell möglich. Das sieht die neu gefasste Verordnung zum Einsatz gemeindlicher Vollzugsbediensteter vor, auf die sich Sachsens Staatsregierung nach knapp zweijährigen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt hat. Darin geht es um die Übertragung zusätzlicher Polizeiaufgaben an die Kommunen. Wann die Regelung in Kraft tritt, ist noch nicht klar. Laut einer Sprecherin des Innenministeriums soll dies jedoch zeitnah geschehen.
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