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Rechtsaufsicht hat im Zittauer Wappenstreit entschieden

Das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises hat untersucht, ob der AfD-Kandidat zur OB-Wahl das Stadtlogo unrechtmäßig verwendet hat.

Von Thomas Mielke
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Um diese beiden Logos geht es.
Um diese beiden Logos geht es. ©  Montage: SZ-Bildstelle

Nun muss die Zittauer Stadtspitze entscheiden, ob sie die mutmaßlich missbräuchliche Verwendung des Stadtlogos im OB-Wahlkampf durch die AfD weiter verfolgt oder die Vorwürfe fallenlässt.

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