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4. Angeklagter: Siegfried Bullin

Er stellt sich im Prozess als Rechtsberater bei Infinus dar. Für die Anklage war er eher der „Chefkontrolleur“.

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© Ronald Bonß

Ulrich Wolf

Siegfried Bullin stellte sich im Prozess als Rechtsberater bei Infinus dar. Für die Anklage war er eher der „Chefkontrolleur“, der Mann mit dem „juristischen Sachverstand“, dessen Aufgabe es unter anderem gewesen sei, die Zweifel am Geschäftsmodell bei der Finanzaufsicht zu zerstreuen. „Wenn es irgendwelche vertraglichen Sachen gab, hat er sich darum gekümmert“, sagte ein Mitangeklagter.

Der 52-Jährige hatte mehrere Aufsichtsratsmandate in der Firmengruppe, die „Management-Letter“ an die Vermittler soll er intern als „Reichsbedenkenschreiben“ tituliert haben. Bullin stammt aus dem mittelfränkischen Feuchtwangen, lebt in Dresden und führte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin eine Anwaltskanzlei. Aus seiner ersten Ehe hat er eine Tochter. Auch er saß etwas mehr als zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Seine Verteidiger echauffierten sich sehr darüber, das Haftargument der „Fluchtgefahr wegen fehlender sozialer Verbindungen“ sei „fadenscheinig und unmenschlich“. Bullins Tochter müsse deswegen psychologisch betreut werden. „Jeder, der dafür Verantwortung trägt, sollte sich fragen, was er das angerichtet hat“, donnerte einer der Anwälte in Richtung Anklage und Strafkammer.

Bei seiner Einlassung im Prozess dozierte Bullin wie ein Hochschulprofessor, betonte immer wieder seine Streitereien mit dem gesondert verfolg-ten Wirtschaftsprüfer von Infinus und scheute während des Prozesses auch keine Auseinandersetzungen mit dem Gutachter. Die Staatsanwaltschaft stellte bei ihm 935.000 Euro sicher und will ihn für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis stecken, der Vorsitzende Richter hatte im April 2016 sogar sechs Jahre angedeutet. Seine Verteidiger fordern Freispruch und Haftentschädigung.