Anzeige

Tödlicher Unfall: Diese finanziellen Aspekte könnten wichtig sein

Stirbt der Geschädigte bei einem Unfall, so können die Erben finanzielle Ansprüche geltend machen. Das Städtische Bestattungswesen Meißen erklärts.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!

Wenn jemand durch einen tragischen Unfall stirbt, kommt dies für alle Angehörigen natürlich äußerst unerwartet. Sich in diesem Moment Gedanken um finanzielle Aspekte zu machen, ist für einen Großteil der Angehörigen unmöglich. Dennoch kann man folgende Ansprüche geltend machen, wenn ein Anderer die Schuld am Unfall trägt:

Entgangene Dienstleistungen

War der durch einen Unfall Getötete einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Haushalt oder Gewerbe verpflichtet, kann Schadenersatz für die gesetzlich geschuldeten und infolge der Tötung nicht erbrachten Dienste verlangt werden (§ 845 BGB). Werden zum Ausgleich dieser Leistungen Ersatzkräfte eingestellt, so sind die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich ebenfalls vom Schädiger zu ersetzen.

Unterhaltszahlungen für die Eltern eines getöteten Kindes

Die Eltern eines bei einem Unfall getöteten Kindes können vor Gericht feststellen lassen, ob der Unfallverursacher ihnen im Alter gegebenenfalls Unterhalt schuldet. Das entschied das Oberlandesgericht in Koblenz mit der folgenden Begründung: Da ein Kind nach geltendem Recht bei Bedürftigkeit der Eltern für deren Unterhalt sorgen müsse, sei diese gesetzliche Pflicht prinzipiell auf den Verursacher des tödlichen Unfalls übergegangen. An dieser Feststellung hätten die Eltern aus Gründen der Rechtssicherheit durchaus auch dann ein Interesse, wenn derzeit mit ihrer Bedürftigkeit nicht zu rechnen sei.

Das Gericht gab mit diesem Urteil der Feststellungsklage eines Elternpaares statt. Deren damals 26 Jahre alter Sohn war bei einem Verkehrsunfall getötet worden. Vor Gericht wollten sie daher die Feststellung erreichen, dass die Autofahrerin, die den Unfall verursacht hatte, gegebenenfalls für den Unterhalt aufkommen müsse. Die Autofahrerin dagegen war der Meinung, dass für eine solche Feststellung das Elternpaar derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis besäße. Das OLG teilte diese Auffassung nicht. Sofern nach der allgemeinen Lebenserfahrung damit zu rechnen gewesen sei, dass der Sohn einmal für seine Eltern hätte Unterhalt leisten müssen, sei ein solcher Feststellungsantrag begründet (AZ. 12 U 1035/01).

Lesen Sie hier Teil 1, Teil 2 und Teil 3 der finanziellen Aspekte einer Bestattung.

Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.

Sie interessieren sich für das Thema Tod? Der Ratgeber vom Krematorium Meißen beleuchtet die verschiedensten Themen und vermittelt nützliches Wissen. Er ist in allen Filialen kostenlos erhältlich oder auch online zu lesen.

120 Seiten, 20. geänderte Auflage
120 Seiten, 20. geänderte Auflage © Autoren: Jörg Schaldach, Kristina Ruppert

Kontakt

Städtisches Bestattungswesen Meißen – Krematorium - Stammsitz

Nossener Straße 38 | 01662 Meißen
Tel. 03521/452077
www.krematorium-meissen.de

Städtisches Bestattungswesen Filiale Nossen

Bahnhofstraße 15 | 01683 Nossen
Tel. 035242/71006
nossen.krematorium-meissen.de/filiale-nossen.html

Städtisches Bestattungswesen Filiale Weinböhla

Hauptstraße 15 | 01689 Weinböhla
Tel. 035243/32963
weinboehla.krematorium-meissen.de/filiale-weinböhla.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Großenhain

Neumarkt 15 | 01558 Großenhain
Tel. 03522/509101
grossenhain.krematorium-meissen.de/agentur-grossenhain.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Riesa

Stendaler Straße 20 | 01587 Riesa
Tel. 03525/737330
riesa.krematorium-meissen.de/agentur-riesa.html

Städtisches Bestattungswesen Agentur Radebeul

Meißner Straße 134 | 01445 Radebeul
Tel. 0351/8951917
radebeul.krematorium-meissen.de/agentur-radebeul.html