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Landkreis Bautzen: 14.000-mal Widerspruch zur neuen Grundsteuer

Die Finanzämter Bautzen und Hoyerswerda haben bislang 69.000 Bescheide zur neuen Grundsteuer versendet. In jedem fünften Fall legten die Eigentümer Widerspruch ein.

Von David Berndt
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Im Landkreis Bautzen sind bislang rund 121.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer bei den Finanzämtern Bautzen und Hoyerswerda eingegangen.
Im Landkreis Bautzen sind bislang rund 121.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer bei den Finanzämtern Bautzen und Hoyerswerda eingegangen. © Symbolfoto: dpa/Bernd Weißbrod

Bautzen. Die Finanzämter im Landkreis Bautzen müssen bislang in 14.000 Fällen Widersprüche zu den Bescheiden über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag bearbeiten. Das erklärte Katja Schimke, Leiterin des Finanzamtes Bautzen, auf Anfrage von Sächsische.de.

So seien beim Finanzamt Bautzen rund 6.000 und beim Finanzamt Hoyerswerda rund 8.000 Einsprüche eingegangen. „Einige Grundstückseigentümer legen Einspruch ein, weil ihnen im Nachhinein Fehler aufgefallen sind, die ihnen bei der Erstellung ihrer Grundsteuererklärung unterlaufen waren. Andere begründen ihren Einspruch mit den in der Presse und im Internet kursierenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes entweder allgemein oder hinsichtlich einzelner Belange dieses Gesetzes“, so Katja Schimke.

Die Einsprüche würden jetzt nach und nach bearbeitet. Zu beachten sei, dass der Eingang eines Einspruchs durch das Finanzamt gegenüber dem Einspruchsführer nicht bestätigt werde.

Das Finanzamt Bautzen habe bisher rund 28.000 und das Finanzamt Hoyerswerda rund 41.000 Feststellungserklärungen abschließend bearbeitet und jeweils einen Bescheid versandt. Zu 20 Prozent der Bescheide sind nun Widersprüche eingegangen.

Es fehlen noch 15 Prozent der Grundsteuer-Erklärungen

Allerdings liegen den Finanzämtern noch immer nicht alle Erklärungen der Grundstückseigentümer vor. In Bautzen fehlen laut Katja Schimke noch etwa 14 Prozent und in Hoyerswerda noch etwa 15 Prozent. Die betreffenden Eigentümer erhalten in den nächsten Tagen Erinnerungsschreiben. Ab Mitte Mai folgen diese Schreiben für Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen.

Die Frist zur Abgabe endete bereits am 31. Januar 2023. Bis dahin waren in Bautzen und Hoyerswerda insgesamt 105.000 Erklärungen eingegangen. Das entsprach einer Quote von 70 Prozent. Seitdem sind laut der Bautzener Amtsleiterin weitere 16.200 Erklärungen hinzugekommen.

In Fällen fehlender Feststellungserklärungen müsse das Finanzamt den Grundsteuerwert schätzen. „Hierbei handelt es sich nicht um eine Strafe, gleichwohl gehen Unsicherheiten dann zulasten des Eigentümers“, sagt Katja Schimke. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.