Bautzen. Bei der Bautzener Wohngeldstelle gibt es weiterhin nur einen Sprechtag pro Woche. Das teilt die Stadtverwaltung mit und nennt als Grund die Vielzahl von Anträgen, insbesondere im Zusammenhang mit der zum 1. Januar 2023 wirksam gewordenen Wohngeldreform. Für Besucher geöffnet ist die Behörde jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr. Die einst übliche Sprechzeit am Dienstag entfällt.
Telefonisch zu erreichen ist die Wohngeldbehörde dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr unter der Nummer 03591 534525.
Unterlagen können per Mail oder Post verschickt werden
Neue Anträge können auch online gestellt werden. Benötigt wird lediglich ein persönliches Amt24-Servicekonto. Dieses kann laut Aussagen der Stadtverwaltung in wenigen Minuten selbst eingerichtet werden und ist künftig auch für weitere Online-Verfahren auf „Amt24“ nutzbar. Für den Wohngeldantrag sollten dabei elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereitgehalten werden.
Nach dem Aufrufen der Website https://amt24.sachsen.de/ ist beim Suchbegriff „Wohngeldantrag“ und als Ort „02625 Bautzen, Stadt“ einzugeben und dann der weiteren Anleitung zu folgen.
Der Wohngeldantrag kann aber auch wie bisher im PDF-Format oder als Bild-Datei per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Das gilt auch für nachzureichende Unterlagen. Der normale Postweg, der Einwurf in den Nachtbriefkasten am Rathaus oder die Abgabe im Bautzener-Bürger-Service im Gewandhaus sind ebenfalls möglich. (SZ)