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Landkreis Bautzen will im April erste Bezahlkarten für Asylbewerber ausgeben

Im Landkreis Bautzen sollen die ersten Asylbewerber nach Ostern ihre Bezahlkarten bekommen. Damit können sie ohne Einschränkungen sachsenweit einkaufen, aber nur begrenzt Bargeld abheben.

Von David Berndt
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Das ist eine Bezahlkarte für Asylbewerber in Bayern. Wie die Karten für den Landkreis Bautzen aussehen, konnte das Landratsamt noch nicht zeigen. Sie liegen noch nicht vor.
Das ist eine Bezahlkarte für Asylbewerber in Bayern. Wie die Karten für den Landkreis Bautzen aussehen, konnte das Landratsamt noch nicht zeigen. Sie liegen noch nicht vor. ©  Symbolbild: dpa

Bautzen. Der Landkreis Bautzen will mit der Ausgabe der Bezahlkarten für Asylbewerber im April 2024 beginnen. Das teilte das Landratsamt am Montagabend, 25. März, mit. Am Nachmittag beim Pressegespräch vor der Kreistagssitzung hieß es noch, dass die ersten Karten bereits vor Ostern ausgegeben werden sollten.

In einem ersten Schritt wird die Karte laut Landratsamt an die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte ausgegeben. In einem zweiten Schritt erhalten alle dezentral untergebrachten Asylbewerber die Karte. Sie werden dazu ins Ausländeramt eingeladen und in das System eingewiesen. Insgesamt werden 800 Haushalte mit rund 1.500 Personen im gesamten Landkreis Bautzen mit der Bezahlkarte ausgestattet. Dabei wird eine Karte je Haushalt ausgegeben.

Bis Ende April 2024 soll die Ausgabe der Karten inklusive Einweisung abgeschlossen sein. Der Landkreis Bautzen werde die Karten entsprechend der jeweiligen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jeweils einmal pro Monat aufladen.

So viel Bargeld darf pro Monat abgehoben werden

Wie Landrat Udo Witschas (CDU) erklärte, könne die Karte innerhalb Sachsens zum Einkaufen ohne Einschränkung von Geschäften und zum Abheben von Bargeld genutzt werden. Erwachsene könnten pro Monat 50 Euro Bargeld abheben, Kinder zehn Euro. Darauf habe man sich sachsenweit verständigt. Überweisungen seien mit der Bezahlkarte nicht möglich. Das gelte auch für Online-Einkäufe, es sei denn, die Karte ist für bestimmte Anbieter wie Mobilfunk, öffentlicher Personennahverkehr oder Abbuchungen des Vermieters durch das Ausländeramt freigeschalten.

Der Landkreis Bautzen wolle mit der Karte etwa den Verwaltungsaufwand reduzieren. Und: „Durch die flächendeckende Einführung von Bezahlkarten sollen Zuzugsanreize verringert und auch die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft werden“, hieß es in der ersten Mitteilung im Januar 2024 dazu.

Sollte die für 2025 geplante bundeseinheitliche Lösung für die Bezahlkarten früher kommen, könne der Landkreis Bautzen den Vertrag mit seinem Kartenanbieter auch früher kündigen. Derzeit ist vorgesehen, dass dieser zum 31. Dezember 2024 ausläuft. Neben dem Landkreis Bautzen haben sich auch alle anderen sächsischen Landkreise dazu entschieden, spätestens ab dem 1. April 2024 Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen.

Der Beitrag wurde am 25. März 2024, 20.10 Uhr, mit den neusten Informationen aus dem Landratsamt aktualisiert.