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Pflege-Impfpflicht: Im Kreis Bautzen kaum Kündigungen

Kliniken und Pflegeheime im Kreis Bautzen haben bislang 3.000 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Fast alle von ihnen sind noch da. Wie es für sie nun weitergeht.

Von David Berndt
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Wegen der Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen hat es bisher im Kreis Bautzen kaum Kündigungen von Mitarbeitern gegeben.
Wegen der Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen hat es bisher im Kreis Bautzen kaum Kündigungen von Mitarbeitern gegeben. © Symbolbild/SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt seit dem 16. März. Seitdem erfasst auch der Landkreis Bautzen, wie viele ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in der Pflege tätig sind, und prüft in einem Stufenmodell weitere Schritte.

Sächsische.de fasst zusammen, wie viele Mitarbeiter betroffen sind, wie es für sie weitergeht und wie sich das auf die Arbeit in Kliniken und Pflegeeinrichtungen auswirkt.

Wie viele ungeimpfte Mitarbeiter sind gemeldet?

„Bisher haben 392 Einrichtungen insgesamt rund 3.000 Personen gemeldet, die zum Stichtag keinen gültigen Nachweis einer Immunität bei ihrem Arbeitergeber vorgelegt haben“, teilt das Landratsamt mit. Bei ihnen müsse man also davon ausgehen, dass sie weder geimpft noch genesen sind.

In der jüngsten Sitzung des Kreistages sprach Landrat Michael Harig (CDU) davon, dass 15.000 bis 16.000 Menschen im Landkreis Bautzen im Gesundheitswesen arbeiten. „Wir gehen von circa 5.000 nicht geimpften Mitarbeitern aus.“

In der Sitzung hatte sich auch ein Krankenpfleger aus den Oberlausitz-Kliniken (OLK) aus Bautzen zu Wort gemeldet und stellvertretend von Ängsten unter den Betroffenen gesprochen, etwa durch ein mögliches Betretungsverbot.

Wie geht es für die Betroffenen jetzt weiter?

Ungeimpfte Mitarbeiter werden vom Gesundheitsamt angeschrieben. Sie sollen ihren Impfstatus möglichst nachreichen oder erklären, warum eine Impfung nicht infrage kommt.

Nachdem die ersten 200 dieser Schreiben versendet wurden, hat das Landratsamt nun die Formulierung geändert und die ursprünglichen Bescheide zurückgenommen. „Wir verschicken mit der Aufforderung zur Nachweisvorlage nun noch ein ausführliches Anschreiben, das das Verfahren insgesamt beschreibt. Damit sollen Missverständnisse ausgeräumt werden“, heißt es seitens der Verwaltung. Offenbar seien die ersten Schreiben zu bürokratisch gewesen. Dies habe zu unnötigen Fragen geführt.

Die AfD kritisierte im Kreistag, dass in diesen 200 Schreiben auch das höchstmögliche Bußgeld von 2.500 Euro angedroht worden sei. Dieses Bußgeld drohe aber nur jenen, die sich gar nicht melden und auf die Schreiben des Gesundheitsamtes nicht reagieren, erklärte der Landrat. Wer keinen Impfnachweis vorlegt, bei dem werde ein Betretungsverbot geprüft.

Bereits im Januar hatte sich Michael Harig im Interview mit Sächsische.de gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen und erklärt, dass man auf alle betroffenen Mitarbeiter angewiesen sei. „Die Versorgungssicherheit ist für uns das Wichtigste“, wiederholte er jetzt im Kreistag.

Haben Mitarbeiter wegen der Impfpflicht gekündigt?

Sächsische.de hat dazu vier Kliniken und sechs Betreiber von Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bautzen befragt. Aus den Antworten geht hervor, dass es seit dem Beschluss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Dezember deswegen kaum Kündigungen gegeben hat, in den meisten Einrichtungen gar keine.

In der Radeberger Klinik sei es nur vereinzelt zu Kündigungen wegen der Impfpflicht gekommen. „Der überwiegende Teil unserer Belegschaft hat den Immunitätsnachweis bis zum 15. März erbracht“, teilt Sprecherin Nicole Menzel mit.

Bei der Caritas kam es bislang zu einer Kündigung in einer Sozialstation wegen der Impfpflicht. „Die Stelle konnte zeitnah wieder besetzt werden“, fügt Sprecher Andreas Schuppert hinzu. Bei der Diakonie haben zwei Mitarbeiter gekündigt, einer wegen der Impfpflicht. „Die beiden Kündigungen betreffen 0,6 Prozent der Belegschaft“, heißt es. Eine der Stellen sei schon neu besetzt, bei der anderen passiere das demnächst. Während Kündigungen also bisher kaum ein Problem für die Einrichtungen darstellen, sähe das bei einem Betretungsverbot allerdings anders aus.

Diese Sorge teilt auch OLK-Chef Reiner Rogowski. „Es gibt eine massive Unruhe und Ängste bei unseren ungeimpften Mitarbeitern.“ Dabei gehe es um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und mögliche Betretungsverbote. „Wir haben ihnen mehrmals mitgeteilt, dass wir keinen von ihnen verlieren wollen. Denn für die Versorgung unserer Patienten brauchen wir Fachkräfte. Und die sind ohnehin knapp. Das war schon vor der Pandemie so.“

Natürlich müssten die Gesundheitsämter die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes umsetzen. Aber die Versorgung und das gesundheitliche Wohl der Patienten sei das höhere Gut. Zudem werbe die Klinik weiter für die Impfung gegen Corona.

Wie schätzt die Bautzener Arbeitsagentur die Lage ein?

Laut der Arbeitsagentur Bautzen sind in der Oberlausitz mehr als 36.000 Menschen im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt. Knapp 1.900 davon haben sich seit Dezember 2021 arbeitssuchend gemeldet. Das sind etwas mehr als fünf Prozent der Beschäftigten in den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Insgesamt 51 solcher Fachkräfte waren im März arbeitslos gemeldet. Agentur-Sprecherin Corina Franke warnt indes davor, diese Zahlen mit der Impfpflicht in Zusammenhang zu bringen, da die statistische Erfassung vom 14. März stammt, die Impfpflicht jedoch erst mit dem 16. März wirksam geworden ist. Diesen 51 Arbeitslosen stehen derzeit 458 freie Stellen gegenüber, davon etwa 74 in der Altenpflege und 82 in der Krankenpflege, dem Rettungsdienst und der Geburtshilfe.