Bautzen. Das Gesundheitsamt Bautzen hat bisher keine Betretungsverbote im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verhängt, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Es habe die ersten Verfahren beendet und versende nun Informationsschreiben mit dem Ergebnis der Prüfung an die Betroffenen. "Mit Blick auf die Versorgungssituation und nach Anhörung der Arbeitgeber wurden bisher keine Betretungsverbote verhängt", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.
Insgesamt waren demnach seit März 2022 rund 3.900 Beschäftigte durch die Arbeitgeber an das Gesundheitsamt gemeldet worden, weil sie keinen oder einen zweifelhaften Nachweis einer Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation vorgelegt hatten.
Verfahren dauerten länger als erwartet
Bis auf rund 200 Betroffene haben sich nach Angaben der Kreisverwaltung alle durch das Gesundheitsamt angeschriebenen Personen zurückgemeldet - und damit ein Bußgeld wegen fehlender Rückmeldung vermieden. In "nicht wenigen Fällen" sei im Zuge der Rückmeldung ein gültiger Nachweis vorgelegt und das Verfahren damit beendet worden. In den übrigen Fällen seien die Arbeitgeber angehört worden, um die Versorgungssicherheit einzuschätzen.
Aufgrund der einzelnen Verfahrensschritte und der jeweils damit verbundenen Fristen dauerten die Verfahren länger als erwartet, teilt das Landratsamt mit. Als besonders aufwändig hätten sich die Prüfungen von medizinischen Nachweisen einer Kontraindikation dargestellt. Die seit Oktober 2022 geltende Boosterpflicht habe entgegen den Erwartungen nicht zu einem signifikanten Anstieg der Meldungen geführt.
"Ich sehe uns in unserem Vorgehen bestätigt. Die Versorgungssicherheit stand immer an oberster Stelle. Es wurden weder Einrichtungen geschlossen, noch wurden Betretungsverbote ausgesprochen", sagt Jörg Szewczyk, der für das Gesundheitsamt zuständige Beigeordnete. (SZ)