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Stalking-Fall: Verteidigung will Gutachten

Ist der Angeklagte krankhaft eifersüchtig? Das Bautzener Amtsgericht muss jetzt entscheiden, ob ein Sachverständiger diese Frage klären soll.

Von Franziska Springer
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Körperverletzung, Bedrohung, Einbruch: Die Vorwürfe gegen Josef A. wiegen schwer. Im Prozess am Bautzener Amtsgericht hat sein Verteidiger jetzt ein psychiatrisches Gutachten beantragt.
Körperverletzung, Bedrohung, Einbruch: Die Vorwürfe gegen Josef A. wiegen schwer. Im Prozess am Bautzener Amtsgericht hat sein Verteidiger jetzt ein psychiatrisches Gutachten beantragt. © SZ-Archiv

Bautzen. Im Stalking-Fall um Josef A., der seiner Ex-Freundin Alice Hartmann widerrechtlich nachgestellt haben soll, ist das Schöffengericht des Bautzener Amtsgerichtes auch am fünften Verhandlungstag nicht zu einem Urteil gelangt. Wie Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach auf Anfrage von Sächsische.de mitteilt, geht der Prozess am kommenden Donnerstag weiter. Dann soll unter anderem die Vernehmung einer Polizistin fortgesetzt werden. 

Am jüngsten Verhandlungstag seien außerdem die Mutter und Nachbarn des Opfers befragt worden. Die Geschädigte Alice Hartmann selbst hatte dem Gericht bereits am zweiten und dritten Verhandlungstag berichtet, wie Josef A. ihr trotz gerichtlichen Verbotes nachgestellt haben soll. So wird dem 40-jährigen Libanesen unter anderem vorgeworfen, in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingebrochen zu sein und sie mit einem Holzstab krankenhausreif geschlagen zu haben. Darüber hinaus soll er sie, ihre Familie und ihre Freunde mehrfach bedroht haben. 

Angeklagter streitet alle Vorwürfe ab

Insgesamt wurden mehr als 25 Tatvorwürfe gegen den Angeklagten vorgetragen. In mindestens sechs davon geht es um Körperverletzung. Seit sechs Monaten sitzt Josef A. deshalb in Untersuchungshaft.

Wie Markus Kadenbach berichtet, stritt der Angeklagte auch am fünften Verhandlungstag alle Vorwürfe ab. Darüber hinaus habe sein Verteidiger beantragt, ein psychiatrisches Gutachten über den Mann erstellen zu lassen. Es solle untersucht werden, ob Josef A. tatsächlich krankhaft eifersüchtig ist, wie er selbst behauptet. Möglicherweise, so Kadenbach weiter, habe das Einfluss auf die Steuerungsfähigkeit von Josef A. Falls ein Gutachter ebenfalls zu einer solchen Einschätzung kommt, könnte sich das auf die Schuldfähigkeit des Autohändlers auswirken. Bisher hat das Gericht über diesen Antrag noch nicht entschieden.

Zwei weitere Verhandlungstermine in dem Fall sind angesetzt, der nächste ist am kommenden Donnerstag.

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