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Voting zur Vogelkreuzung in Bautzen: So ist das Ergebnis

Der Stadtrat soll im Herbst zur Vogelkreuzung entscheiden. Zuvor wollte Sächsische.de wissen, wie die Bautzener zu einem Umbau zum Kreisverkehr stehen.

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Aus der Vogelkreuzung in Bautzen soll ein Kreisverkehr werden. Dafür möchte die Stadt das Eckhaus mit der rötlichen Fassade nahe dem Sorbischen National-Ensemble kaufen und abreißen.
Aus der Vogelkreuzung in Bautzen soll ein Kreisverkehr werden. Dafür möchte die Stadt das Eckhaus mit der rötlichen Fassade nahe dem Sorbischen National-Ensemble kaufen und abreißen. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Aus der Vogelkreuzung in Bautzen soll ein Kreisverkehr werden – die Stadt möchte nun einen neuen Anlauf nehmen, um dieses Vorhaben umzusetzen. Dafür will sie das Eckgebäude mit der Adresse An der Friedensbrücke 2 kaufen und abreißen.

Die Pläne für einen Kreisverkehr an der Kreuzung von Äußerer Lauenstraße, Lauengraben und Friedensbrücke sind nicht neu. Bereits Anfang 2017 wurden Ergebnisse vorgestellt, nachdem Experten den Verkehr auf der Vogelkreuzung untersucht hatten. Fazit: Ein Kreisverkehr an der Stelle wäre grundsätzlich machbar.

Ziel soll sein, den Verkehr zu harmonisieren. Am Schliebenkreisel genannten Kreisverkehr auf der anderen Seite der Friedensbrücke funktioniert das mittlerweile recht gut. Dieser wird seit Juli 2017 genutzt.

Sächsische.de hat in der Zeit vom 19. Juli bis zum 2. August 2023 seine Leser dazu befragt, ob die Vogelkreuzung in Bautzen zu einem Kreisverkehr umgebaut werden soll? Das Ergebnis ist recht ausgeglichen. 590 Teilnehmer haben mit Ja geantwortet, 537 mit Nein und 38 mit Weiß nicht. Somit haben sich 51 Prozent für Ja und 46 Prozent für Nein entschieden. Drei Prozent sind unentschieden.

Über den Kauf des Eckgrundstücks sollten die Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung am 5. Juli 2023 abstimmen. Jedoch musste der Tagesordnungspunkt kurzfristig von der Agenda genommen werden, da sich vor der Sitzung noch eine offene Frage ergeben hatte. Nun werden die Stadträte über den Erwerb des Eckhauses voraussichtlich in ihrer Sitzung am 30. August 2023 entscheiden. (SZ)