Dresden. Lehrer in Sachsen sollten nach Empfehlung von Gutachtern auch nach 2023 verbeamtet werden können. Andernfalls müsste Sachsen mit deutlich weniger Nachwuchslehrkräften rechnen, hieß es am Dienstag in einem vom Kultusministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmens Interva.
Die seit 2019 mögliche Verbeamtung sächsischer Lehrkräfte habe zu deutlich mehr Einstellungen geführt. Derzeit sind laut Ministerium rund 10.000 Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen verbeamtet und knapp 22.800 angestellt. Zudem sind rund 1.700 Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt, 153 sind angestellt.
Ohne die Möglichkeit einer Verbeamtung hätte die Zahl der Einstellungen etwa im Schuljahr 2018/2019 bei weniger als der Hälfte oder höchstens zwei Dritteln der tatsächlich eingestellten Lehrkräfte gelegen, hieß es. "Unsere Erwartungen haben sich erfüllt. Mit der Verbeamtung sind wir wettbewerbsfähig auf dem heiß umkämpften Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland", sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).
Seit dem 1. Januar können grundständig ausgebildete Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2023. Über die Fortführung wird im Zuge der laufenden Haushaltsverhandlungen entschieden. Piwarz forderte, möglichst noch in diesem Jahr über eine Fortführung zu entscheiden. "Ohne die Verbeamtung entsteht ein Lehrerdelta, was wir nicht anders ausgleichen können. Das hätte fatale Folgen für die Bildungsqualität in Sachsen", warnte Piwarz. Auch mit der Möglichkeit zur Verbeamtung sei die Lehrergewinnung schwierig und bleibe eine der Hauptaufgaben für die kommenden Jahre. (dpa)