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SOE: Oberschüler schwänzen am häufigsten

1.456 Schulverweigerer in sieben Jahren, aber nur 446 Bußgelder. Die Zahlen und die Erklärungen für die Situation in Sächsischer Schweiz und Osterzgebirge.

Von Heike Sabel
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Das Schulgesetz ist klar und hart: Schon eine geschwänzte Stunde ist ein Verstoß.
Das Schulgesetz ist klar und hart: Schon eine geschwänzte Stunde ist ein Verstoß. © dpa

Eine Stunde hat wohl fast jeder Schüler schon mal geschwänzt und dafür eine Ausrede gefunden, die durchging. Arztbesuch, nicht wohlgefühlt, im Notfall musste die Oma herhalten. Wenn es bei dem einen Mal geblieben ist, ist es meist kein Problem. Obwohl: Schon eine geschwänzte Schulstunde ist ein Verstoß gegen das Schulgesetz, mit der Folge eines Bußgeldes.

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