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Wo herrscht jetzt eigentlich Maskenpflicht?

In Sachsens Fußgängerzonen müssen Mund und Nase seit Montag bedeckt werden. Für Dresden hat sich damit ein neues Wirrwarr an Verboten ergeben.

Von Sandro Rahrisch & Tim Ruben Weimer
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Wo gilt die Maskenpflicht unter freiem Himmel denn nun?
Wo gilt die Maskenpflicht unter freiem Himmel denn nun? © ronaldbonss.com

Dresden. Sie galt nur knapp eine Woche, etwa für die Prager Straße, den Alt- und den Neumarkt, die Hauptstraße, den Albertplatz und die Äußere Neustadt. Mit Beginn dieses Montags hat Dresden die Maskenpflicht unter freiem Himmel wieder aufgehoben. Abgelöst wird sie nahtlos von der sächsischen Coronaschutzverordnung, die ebenfalls eine Maskenpflicht im Freien vorsieht, allerdings weniger pauschal.

Pflicht ist ein Mund-Nasen-Schutz seit diesem Montag an Haltestellen, in Bahnhöfen, auf Wochenmärkten, an Außen-Verkaufsständen sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Gültig von 6 bis 24 Uhr. Darüber hinaus verlangt der Freistaat auch einen Mundschutz in Fußgängerzonen. Was genau als Fußgängerzone zählt, ist allerdings nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Inzwischen teilte das Sächsische Sozialministerium mit: "Bindend ist die verkehrsrechtliche Anordnung."

Maskenpflicht nur in ausgewiesenen Fußgängerzonen

Im Klartext heißt das: Ist ein Bereich mit blauen Schildern, auf denen Mutter und Kind zu sehen sind, als Fußgängerzone ausgewiesen, herrscht hier eine Maskenpflicht. Nicht ausschlaggebend ist dagegen der optische Eindruck, nach dem eine verkehrsberuhigte Straße auch wie eine Fußgängerzone wirken kann.

Die Formulierung des Freistaates sei anfangs etwas ungenau gewesen, teilte das Dresdner Gesundheitsamt am Montag auf SZ-Anfrage mit. "Die Hauptstraße im Stadtteil Innere Neustadt ist beispielsweise keine verkehrsrechtlich gewidmete Fußgängerzone, dürfte aber gemeinhin als solche verstanden werden." Ähnlich verhalte es sich mit Teilen der Äußeren Neustadt. Beide sind nun wieder von der Maskenpflicht befreit.

Mehr Maskenpflicht derzeit nicht geplant

"Es gibt die Möglichkeit, dass Städte abhängig vom Infektionsgeschehen eigene Regeln erlassen", teilte eine Sprecherin des Landessozialministerium mit. Es werde nicht erwartet, dass die Landesverordnung noch einmal geändert werde. Die Stadt Dresden sieht derzeit allerdings nicht vor, eine neue städtische Allgemeinverordnung zu erlassen.

Gegenüber dem Dresdner Gesundheitsamt habe das Sozialministerium versichert, offene Fragen zur neuen Verordnung bis morgen zu klären. Denn die Unklarheit hatte nicht nur Dresden betroffen. Sie betraf alle sächsischen Städte und Gemeinden mit öffentlichen Flächen, die als Fußgängerzonen betrachtet werden können.

Ein Beispiel für eine Zone, in der in Dresden nun keine Maskenpflicht mehr gilt, ist die Hauptstraße. Diese wirkt zwar wie eine Fußgängerzone, doch es fehlen die Schilder, die dafür verkehrstechnisch bindend wären. Was die Prager Straße angeht, so ist die Einkaufsmeile sowohl eine Fußgängerzone im verkehrsrechtlichen Sinne als auch von ihrem Erscheinungsbild her. Mit Ausreden werden Passanten ohne Mund-Nasen-Schutz dort wohl nicht weit kommen. 

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