Ja, die ersten haben schon nachgefragt, ob sie eine der "von Jens Spahn versprochenen Masken" haben können, bestätigt Nicole Weber von der Zittauer Stadtapotheke. Apotheken sind nämlich die Stellen, die des Gesundheitsministers Versprechen nun einlösen werden. Ein entsprechender Entwurf der Verordnung ist erst diesen Mittwoch verabschiedet worden, ab nächsten Dienstag soll das Ganze dann in Kraft treten - und somit die kostenlosen Masken erhältlich sein. Dann kann sich jeder, der über 60 alt ist oder zu einer Risikogruppe zählt - sei es, weil er an Diabetes, Herzinsuffizienz oder auch der Lungenkrankheit COPD leidet - insgesamt 15 solcher Masken abholen. Im Dezember stehen den Betreffenden drei Masken zu, weitere sechs jeweils im Januar und im Februar.
Organisieren müssen das aber die Apotheken vor Ort, das heißt vor allem, sie müssen von den sogenannten zertifizierten FFP2-Halbmasken, die aussehen wie ein Kaffeefilter, vorrätig haben. "Wir haben noch keine und warten auf die Lieferung", betont Frau Weber von der Zittauer Stadtapotheke. Außerdem wünscht sie sich, dass es auch seitens des Bundes noch ein paar mehr Informationen gibt: "Wir sind ja eigentlich gar nicht berechtigt, den Personalausweis einzusehen, wie sollen wir dann feststellen, wie alt der Kunde ist", gibt sie zu bedenken.
Darin sieht Stephan Hampel von der Apotheke am Hutberg in Herrnhut in diesem Fall nicht das Problem: "In dem Entwurf steht explizit drin, dass man das über den Personalausweis nachprüfen kann", sagt er. Aber auch ihn beschäftigt vor allem, ob die bestellte Masken-Lieferung rechtzeitig eintrifft, denn das haben die Apotheken nicht in der Hand. "Wir werden hoffentlich ab kommendem Dienstag jedem Berechtigten, der in unsere Apotheke kommt, die drei Masken aushändigen können", sagt er. Dass diese eine Herausforderung ist - auch unter den verschärften Corona-Bedingungen - liegt auf der Hand.
Vereinfachtes Verfahren im Dezember
Birgit Schleicher von der Alten Apotheke in Löbau hat noch einige Masken dieser Güteklasse da und wird demnach mit dem Verteilen beginnen können. Sie erwägt aber, erst einmal nur eine Maske auszugeben, um möglichst viele Nachfragen bedienen zu können. "Es ist ja nicht gewiss, wie schnell die Lieferungen bei uns eintreffen - lange Lieferzeiten, das ist etwas, was wir als Apotheker so normalerweise nicht kennen", erklärt sie. Auch sie treibt die Frage um, wie man im einzelnen nachvollziehen kann, ob der Kunde anspruchsberechtigt ist: "Bei Stammkunden ist das sicherlich kein Problem, aber wenn jemand für einen Verwandten eine Maske holen will - was dann?", fragt sie sich.
In der Tat ist im Dezember auch vom Bund ein "vereinfachtes Verfahren" vorgesehen, das im Grunde viel mit Vertrauen und dem Nachweis der Kunden einhergehen wird. Die Apotheker, die für diese Masken selbst in Vorleistung gehen müssen, erhalten für Dezember eine pauschale Zahlung aus dem Förderfonds zur Sicherstellung des Apotheken-Notdienstes. Ab Januar wird das dann einfacher: Denn dann erhalten Anspruchsberechtigte von der Krankenkasse ein entsprechendes Schriftstück, das dann bei der Abrechnung nutzbar ist. Pro sechs Masken müssen die Kunden dann im Januar und Februar auch jeweils zwei Euro Schutzgebühr entrichten.
Die Masken sind übrigens per se zum Einmalgebrauch deklariert. Aus dem ersten Lockdown im Frühjahr ist aber bekannt, dass es Methoden gibt, sie steril zu machen - beispielsweise im Backofen. Pro Schicht kommen Ärzte mit einer solchen Maske aus, skizziert Frau Schleicher die übliche Verwendung. Wenn man sich wirklich mit seinen Kontakten beschränkt, kann sie bei den Betroffenen aber sicherlich länger als einen Tag reichen.
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