Dresden. Am Donnerstag, 28. Januar, ist im Freistaat eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft getreten, die unter anderem das Verbot von Alkoholkonsum in Innenstädten und auf öffentlichen Plätzen, wo sich Menschen begegnen, bis 14. Februar verlängert. Wo das genau gilt, sollen die Landkreise und Großstädte selbst festlegen.
Dresden gibt deshalb an diesem Tag eine neue Allgemeinverfügung heraus, die diese Alkoholverbotszonen genau festlegt. Sie umfassen:
- fast die gesamte Äußere Neustadt,
- praktisch die gesamte Innenstadt,
- den Neustädter Markt bis zum Albertplatz sowie
- den Hauptbahnhof/Wiener Platz bis zum Dr.-Külz-Ring.
Unsere interaktive Karte zeigt, wo das Alkoholverbot ab sofort genau gilt:
Was muss ich noch zum Alkoholverbot wissen?
Der Alkoholkonsum ist nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im "privaten, aber durch jedermann zugänglichen Raum" verboten. Dazu zählen insbesondere "auf privatem Grund liegende Zugänge zu Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen".
Außerdem teilt die Stadt mit, dass die Abgabe von alkoholischen
Heißgetränken wie Glühwein im gesamten Stadtgebiet verboten bleibt. Die Abgabe von alkoholhaltigen
Getränken generell ist nur in "mitnahmefähigen und verschlossenen
Behältnissen" erlaubt.
Sollte der Freistaat weitergehende Regelungen erlassen, gehen diese der Allgemeinverfügung der Stadt über die
Anordnung von Schutzmaßnahmen vor.
Warum wurden gerade diese Gebiete ausgewählt?
Bei den vier ausgewiesenen Bereichen handelt es sich laut Stadt um Schwerpunktbereiche des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit, das hätten bisherige Erfahrungen gezeigt. Das Gebiet am Hauptbahnhof, die Innenstadt und Hauptstraße bis zum Albertplatz würden von den meisten Menschen frequentiert.
Der Äußeren Neustadt - geprägt durch ihre Kneipen- und Partyszene und zum großen Teil stark verdichtet - komme eine besondere Bedeutung im Hinblick auf Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu.
Was soll ein Alkoholverbot bewirken?
Da die Gastronomie weiter geschlossen bleibt, befürchtet die Stadt, dass "Verdrängungseffekte auf Plätze und Straßen einsetzen". "Bei bestehendem Alkoholkonsum sowie dem es begünstigenden Verkauf von Alkohol steht zu erwarten, dass die vorgeschriebenen
Hygienemaßnahmen, wie Mindestabstand und Maskenpflicht, negiert werden", begründet die Stadt die Maßnahme.
Dass Alkohol nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen abgegeben werden darf, soll verhindern, dass sich das "Partyverhalten", das derzeit durch geschlossene Restaurants, Clubs und Diskotheken unterbunden wird, auf andere Plätze verlagert. "Außerdem werden somit Menschenansammlungen und Gruppenbildungen vor Verkaufsstellen vermieden", so die Stadt. Ziel ist ein insgesamt erhöhter Infektionsschutz "durch Minimierung der enthemmenden Wirkung von Alkohol im öffentlichen Raum".
Ab wann gilt die neue Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot?
Die Allgemeinverfügung tritt am 28. Januar um 0 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Sie hängt öffentlich an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 aus. Den gesamten Text der Allgemeinverfügung finden Sie auch hier (PDF).
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