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Corona-Hilfen: Steuerberater sind überlastet

In den Steuerbüros herrscht eine Flut von Anträgen. Müssen Unternehmen trotz der Hilfe Insolvenz anmelden?

Von Frank Korn
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So sollte es möglichst nicht sein.
So sollte es möglichst nicht sein. © Erl

Region Döbeln. Das Bundesfinanz- (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben sich kürzlich auf die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt.

Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt, heißt es in einer Pressemitteilung des BMWi.

Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt.

Für viele Unternehmen ist dies wahrscheinlich die letzte Rettung. Der Deutsche Steuerberaterverband (DSTV) beklagt jedoch die Überlastung der Steuerberaterbüros.

Tagesgeschäft bleibt liegen

Ein Umstand, der auch in den Steuerkanzleien in der Region deutlich spürbar ist. „Wir kommen kaum noch zu unserem Tagesgeschäft“, sagt Ramona Winter, Leiterin der Niederlassung Döbeln der Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler. Zum Glück seien die Hilfen jetzt verlängert worden. „Das Prozedere erfordert es, dass man beinahe täglich schaut, ob sich etwas geändert hat“, so Winter.

Zudem sei immer abzuwägen, ob ein Antrag sofort gestellt wird oder doch später, wenn die Antragstellung vielleicht mit konkreteren Zahlen untermauert werden kann. „Wir müssen viel dokumentieren, wann wir was gemacht haben“, erklärt Ramona Winter. Auch laufe die Auszahlung des Geldes teilweise schleppend. So habe sie Ende Oktober zwölf Anträge gestellt, erst bei drei von ihnen sei mit Stand 30. November das Geld auf dem Konto der Mandanten eingegangen.

Positiv beurteilt die Steuerberaterin aber die Neustarthilfe für Soloselbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit coronabedingt eingeschränkt ist. „Dort geht die Auszahlung schnell“, so Winter. Allerdings handele es sich um eine Art Vorschuss und es sei eine Endabrechnung erforderlich. „Eventuell müssen die Selbstständigen zu viel gezahltes Geld zurückzahlen“, erklärt Winter.

Besonders Gaststätten haben zu kämpfen

Romy Anker, Geschäftsführerin der Anker & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft Hainichen, stellt ebenfalls eine Häufung der Anträge fest. „Besonders die Gaststätten, die ja die 2G-Regel umsetzen müssen, haben zu kämpfen. Viele Familien- oder Weihnachtsfeiern sind abgesagt worden, sodass den Gastwirten Einnahmen verloren gehen“, sagt Romy Anker.

Es komme darauf an, die richtige Höhe des zu beantragenden Überbrückungsgeldes zu errechnen. Das sei aber nicht immer einfach. „Es gibt zu viele Unklarheiten, weil sich die Bestimmungen immer wieder ändern“, so Anker.

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Eine Steuerberaterin, die nicht namentlich genannt werden will, befürchtet, dass die Überbrückungshilfen nicht immer helfen. „Es gibt Anzeichen, dass es einige Unternehmen nicht schaffen, dass sie aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie letztendlich Insolvenz anmelden müssen“, sagt sie.

In ihrer Kanzlei nehme die Beantragung der Überbrückungshilfe viel Zeit in Anspruch. „Wir schieben deshalb andere Arbeit auf. Dennoch müssen die Kunden Geduld mitbringen“, so die Steuerberaterin.

Die meisten Selbstständigen beantragen die Corona-Hilfen über ihren Steuerberater. „Die alternativen Antragsmöglichkeiten, zum Beispiel über Rechtsanwälte, werden kaum erwähnt, obwohl sie für eine Entlastung des Systems sorgen können“, sagt Ingo Valldorf, Pressesprecher für Gansel Rechtsanwälte in Berlin.

Dabei sei es enorm wichtig, dass sich Unternehmen möglichst frühzeitig um eine Beantragung kümmern. „Speziell für Betriebe die unter den jüngsten Einschnitten leiden, wie Standbetreiber auf Weihnachtsmärkten“, so Valldorf.

Im Artikel wurde am 23. Dezember 2021 um 10.30 Uhr die Schreibweise eines Namens korrigiert.