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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen

Sachsen hat in dieser Woche die Corona-Regeln erneut verlängert. Die Maskenpflicht im Nahverkehr wird gelockert. Alle Bestimmungen im Überblick.

Von Andrea Schawe
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In der Straßenbahn und im Bus müssen Fahrgäste nur noch eine OP-Maske tragen.
In der Straßenbahn und im Bus müssen Fahrgäste nur noch eine OP-Maske tragen. © Symbolfoto: Philippe Lopez/AFP/dpa

Dresden. Sachsen hat die zuletzt gültigen Corona-Regeln bis 18. Juni verlängert. Damit gelten die bisherigen Basisschutzmaßnahmen mit den Test- und Maskenpflichten weiterhin.

In Bus, Bahn und Zug darf aber ab 28. Mai wieder eine medizinische Maske - eine OP-Maske - statt einer FFP2-Maske getragen werden. Damit passt Sachsen seine Regelung an die Vorgaben im Infektionsschutzgesetz an.

Das sei eine Erleichterung für den Sommer, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag. Im Freistaat gebe es weiterhin Infektionen. Ab Juni werden dann auch wegen des Neun-Euro-Tickets noch mehr Passagiere in Bus und Bahn erwartet. Das Service- und Fahrpersonal muss weiterhin nur dann eine Maske tragen, wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.

In medizinischen Bereichen und in Pflegeheimen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens dürfen die Beschäftigten seit dem 1. Mai aber ebenfalls medizinische Masken tragen, wenn der Mindestabstand zu den betreuten, behandelnden oder gepflegten Personen eingehalten wird.

Die Testpflicht für Angestellte und Besucher in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Hospizen, Werkstätten für behinderte Menschen, in JVAs und Flüchtlingsunterkünften bleibt bestehen.

Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte müssen mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sind drei Tests in der Woche vorgeschrieben.

Darüber hinaus wird "dringend empfohlen" weiterhin eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen, den Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.

Die neue Verordnung gilt vom 28. Mai bis 18. Juni. "Nach wie vor gibt es in Sachsen relativ viele Tote", sagte Köpping. Derzeit werden jeden Tag zehn Todesfälle gemeldet. Den Wegfall aller Maßnahmen auch in den Pflegeheimen könne sich Sachsen nach wie vor nicht leisten. Im Juni will die Regierung darüber beraten, ob die Verordnung erneut verlängert wird.

Schon Anfang April ist die Maskenpflicht in Innenräumen, im Handel, bei Veranstaltungen oder beim Friseur weggefallen. Es müssen auch keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise für den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen, Gastronomie oder körpernahen Dienstleistungen vorgelegt werden. Sämtliche 3G- und 2G-Regeln fallen weg.

In Sachsens Schulen und Kitas ist die Maskenpflicht ebenfalls abgeschafft. Außerdem müssen sich die Schüler und Lehrer seit 25. April nicht mehr testen lassen. Die zwei verpflichtenden Tests in der Woche für den Schulbesuch fallen weg.

Nur in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen wird für den Zutritt noch zweimal wöchentlich ein negativer Testnachweis benötigt. Dies gilt nicht für die betreuten Kinder oder Personen, die betreute Kinder zum Bringen oder Abholen kurzzeitig begleiten.