Lauterbach fordert Hotspot-Regeln in den Ländern

Berlin/Dresden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Länder erneut aufgefordert, die Corona-Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz zu nutzen. "Es muss dringend gehandelt werden", sagte der SPD-Politiker nach den Beratungen mit den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder am Montag. Er verwies auf Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, die eine Anwendung der Regel angekündigt hatten.
Forderungen der Länder, das neue Infektionsschutzgesetz vonseiten des Bundes nochmals zu verändern oder die bis Samstag geltende Übergangsfrist zu verlängern, lehnte er ab. Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Lauterbach. Ein entsprechender Antrag einiger Bundesländer sei in der Gesundheitsministerkonferenz von der Mehrheit abgelehnt worden.
Die Hotspot-Regelung sei "ein klares Signal an die Bevölkerung, dass die Pandemie nicht nur nicht vorbei ist, sondern dass wir vorsichtig sein müssen", sagte Lauterbach. Es gehe darum, eine drohende Überlastung der medizinischen Versorgung abzuwenden.
Kriterium: drohende Überlastung
Der Gesundheitsminister hatte vier Kriterien genannt, an denen eine drohende Überlastung der Klinik-Kapazitäten als Voraussetzung für einen Hotspot festgemacht werden kann: Wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten.
In einigen Krankenhäusern in Sachsen führt der hohe Krankenstand des Personals bereits zu Einschränkungen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums fehlen wegen Omikron bis zu 15 Prozent der Beschäftigen, weil sie infiziert sind oder in Quarantäne mussten. In einigen Klinken müssten auch Operationen verschoben und Notaufnahmen tageweise geschlossen werden.
Kürzlich hatte etwa das Uniklinikum Leipzig angekündigt, den Betrieb zurückzufahren. Im Klinikum Chemnitz wird die Zahl der Operationen auf etwa 50 Prozent. Mitarbeiter wurde außerdem gebeten, Urlaube zu unterbrechen und bei Engpässen einzuspringen, hieß es.
Sachsen plant nur Basismaßnahmen
Um den Freistaat als Hotspot auszuweisen, müsste der Landtag wegen der Corona-Situation eine bedrohliche Infektionslage feststellen. Die Koalitionsfraktionen sahen dafür in der vergangenen Woche allerdings keinen Anlass. Derzeit sei eine Überlastung des Gesundheitswesens nicht zu erkennen, hieß es.
Vor der entscheidenden Kabinettssitzung am Dienstag signalisierte das Gesundheitsministerium, bei den geplanten Basisschutzmaßnahmen bleiben zu wollen. Die Situation habe sich nicht maßgeblich geändert, hieß es am Montag.
Nach den Eckpunkten der neuen Corona-Verordnung soll es ab dem 3. April nur noch eine Maskenpflicht für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im Nahverkehr geben. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen können noch angeordnet werden. "Dringend empfohlen" werden soll weiterhin ein Mindestabstand, das Tragen von FFP2-Masken, wenn viele Menschen zusammenkommen und der Abstand nicht eingehalten werden kann, und die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.