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Sachsen verkürzt die Corona-Quarantäne

Seit 25. April gelten in Sachsen neue Quarantäne-Regeln. Wer positiv auf Corona getestet wird, muss sich weiterhin isolieren. Für Kontaktpersonen gelten neue Bestimmungen.

Von Andrea Schawe
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Fällt der Coronatest positiv aus, müssen die Infizierten weiterhin verpflichtend in Isolation.
Fällt der Coronatest positiv aus, müssen die Infizierten weiterhin verpflichtend in Isolation. © Sebastian Gollnow/dpa (Symbolbild)

Dresden. Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in Zukunft nur noch fünf Tage isolieren. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr haben.

Das hat Sachsen in den neuen Quarantäne- und Isolationsregeln festgelegt. Sie gelten ab 25. April. Auf die Verkürzung der Isolation von zehn auf fünf Tage hatten sich die Gesundheitsminister der Länder zusammen mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geeinigt.

"Die aktuelle Lage und das durch Omikron stark gewandelte Pandemie- und Krankheitsgeschehen lassen eine fachlich angemessene Verkürzung der Isolationsdauer und die Abschaffung der Quarantäne zu", sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Die Infektionszahlen und die Bettenbelegung mit Covid-19-Patinten in den Krankenhäusern sinken seit mehreren Wochen. Mit dem Abklingen der Grippe- und Erkältungssaison und mehr Aufenthalt im Freien nehme auch der Infektionsdruck ab. "Ich appelliere jedoch an alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten und trotzdem weiter die Hygieneregeln einzuhalten", so Köpping.

Keine Quarantäne für Kontaktpersonen

Für Corona-Positive bleibt die Isolation Pflicht. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig von anderen Menschen absondern. Bei denen, die am fünften Tag noch Symptome einer Corona-Infektion haben, verlängert sich die Isolation bis sie 48 Stunden symptomfrei sind – maximal aber wie bisher auf zehn Tage.

Wer keine Symptome hat, kann die Isolation nach fünf Tagen ohne Test beenden.

Es wird dringend empfohlen, dass Infizierte ihre engen Kontaktpersonen selbstständig informieren. Für sie entfällt die Quarantäne aber nun vollständig, teilt das Sozialministerium mit. Bislang galt diese Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen.

Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Menschen, die im eigenen Haushalt wohnen – sollten aber weiterhin Maßnahmen des Infektionsschutzes einhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.

Die neuen Regeln gelten ab Inkrafttreten für alle: Ab dem 25. April ist die Quarantäne als Kontaktperson beendet und Infizierte, die bereits mindestens fünf Tage isoliert und für 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden, so das Ministerium.

Strengere Regeln im Gesundheitswesen

Für den Schutz besonders betroffener Einrichtungen gelten erhöhte Anforderungen: Personen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, müssen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen, wenn sie vor dem oder am zehnten Tag der Isolation wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

Wer für zehn Tage abgesondert war, muss keinen negativen Test vorlegen. Hier gilt die Regelung wie bisher.