Dresden. Einzelhandel, Friseur, Schule: In Einrichtungen, in denen ein negativer Corona-Test erforderlich ist, reicht eine Selbstauskunft darüber nicht mehr aus. Die Verordnung der Bundesregierung verlangt, dass die Selbsttests unter Aufsicht oder von geschultem Personal in einem Testzentrum durchgeführt werden. Die Neuregelung gilt für alle Inzidenzen und ab sofort.
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