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Selbstauskunft reicht nicht: Was jetzt für Corona-Tests gilt

Wer Zugang zu Dienstleistungen und Geschäften haben möchte, braucht einen negativen Corona-Test. Nun wurden die Regeln verschärft.

Von Andrea Schawe
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Selbsttests müssen in Zukunft unter Aufsicht durchgeführt werden.
Selbsttests müssen in Zukunft unter Aufsicht durchgeführt werden. © dpa

Dresden. Einzelhandel, Friseur, Schule: In Einrichtungen, in denen ein negativer Corona-Test erforderlich ist, reicht eine Selbstauskunft darüber nicht mehr aus. Die Verordnung der Bundesregierung verlangt, dass die Selbsttests unter Aufsicht oder von geschultem Personal in einem Testzentrum durchgeführt werden. Die Neuregelung gilt für alle Inzidenzen und ab sofort.

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