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Sachsens Plan für Quarantäne-Verweigerer

Wer sich in Sachsen weigert, in häusliche Quarantäne zu gehen, soll in eine extra Einrichtung. Doch bis es dazu kommt, braucht es einen richterlichen Beschluss.

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Im Infektionsschutzgesetz ist eine zwangsweise Unterbringung von Quarantäne-Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vorgesehen.
Im Infektionsschutzgesetz ist eine zwangsweise Unterbringung von Quarantäne-Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vorgesehen. © SZ/Uwe Soeder

Dresden. Sachsen richtet derzeit die Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer her. Sachsens Innenminister Roland Wöller ging am Montag davon aus, dass dies noch bis Ende Januar dauert. Die Einrichtung am Hammerweg im Dresdner Norden soll auch von der Polizei bewacht werden, kündigte der CDU-Politiker an.

Das Infektionsschutzgesetz sieht eine zwangsweise Unterbringung von Quarantäne-Verweigerern vor - allerdings nur als letztes Mittel und mit richterlichem Beschluss. "Ich gehe davon aus, dass es sich um ganz, ganz wenige Fälle handeln wird. Derzeit ist keiner bekannt", so Wöller. Dennoch müsse Vorsorge getroffen werden, dass die Quarantäneauflagen in der Pandemie eingehalten werden.

Von einer Unterbringung Betroffener in einem Krankenhaus hatte der Freistaat Abstand genommen, weil alle Kapazitäten dort in der Corona-Pandemie dringend gebraucht würden.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein letztes Mittel sei und einen richterlichen Beschluss erfordere. Das Innenministerium teilte am Freitag mit: "In der Praxis wird seitens des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst die Quarantäne festgestellt. Daran schließt sich die eindringliche Ermahnung und bei weiterem Widersetzen die Einleitung eines Bußgeldverfahrens an." Erst dann folge ein Gerichtsverfahren.

Vereinfachte Kontaktnachverfolgung

In der vergangenen Woche haben laut Innenminister 2745 Einsatzkräfte in Sachsen die Einhaltung der Corona-Regeln überwacht. "Die Kontrolldichte nimmt zu." Knapp 300 mündliche Verwarnungen wurden vom 11. bis zum 17. Januar ausgesprochen, gut 1.400 Bußgeldverfahren eingeleitet. Unter anderem musste die Polizei am Wochenende eine illegale Corona-Party in Dresden mit dem Einsatz von Pfefferspray auflösen. Stille Proteste an der B96 am Sonntag mit rund 300 Menschen zwischen Zittau und Bautzen blieben friedlich, allerdings hielten sich viele nicht an die Maskenpflicht.

Der Innenminister verwies darauf, dass derzeit Web-Tools entwickelt werden, die eine Kontaktnachverfolgung vereinfachen sollen. Unter anderem sollen etwa Pflegeheime bei positiven Testergebnissen Daten wie Mailadresse und Telefonnummer in ein System einpflegen, mit deren Hilfe die Gesundheitsämter schneller handeln können - beim Vergeben der Quarantänebescheide oder bei der Kontaktnachverfolgung. Am 29. Januar nächster Woche soll das Programm starten, erklärte Wöller. Auch Apotheken und Hausärzte sollen Daten einpflegen: "Jeder, der in die Tests eingebunden ist", so Wöller. Am 5. Februar soll ein weiteres Programm an den Start gehen, das die Kommunikation der Gesundheitsämter untereinander sowie mit Infizierten verbessern soll.

Nach Angaben des Innenministeriums sieht Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes eine zwangsweise Unterbringung von Verweigerern in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einer anderen geeigneten Unterkunft vor.

Die zwangsweise Unterbringung erfolgt nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Paragraph 415). Antragsteller bei Gericht ist dabei das zuständige Gesundheitsamt. (dpa)