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Verwirrung um kostenlose Schnelltests

In der Testverordnung des Bundes wird jedem Bürger mindestens ein Coronatest pro Woche versprochen. Heißt: Tests sind mehrfach die Woche möglich.

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Theoretisch kann sich jeder mehrmals die Woche kostenlos auf Corona testen lassen.
Theoretisch kann sich jeder mehrmals die Woche kostenlos auf Corona testen lassen. © Archiv/Marijan Murat/dpa

Wie oft kann man sich die Woche kostenlos in einem Testcenter oder in der Apotheke auf Corona testen lassen? Einmal, ist die weit verbreitete Antwort. Doch das stimmt nicht. In der Testverordnung des Bundes ist festgehalten, dass "mindestens ein Test pro Woche" im Rahmen des Bürgertestens angeboten wird - das heißt, dass Tests mehrfach wöchentlich kostenlos möglich sind.

Das bestätigt auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Auf Twitter teilt er mit: "Immer wieder wird die Impfverordnung (Anm.d Redaktion gemeint ist Testverordnung) des Bundes falsch interpretiert. Mindestens einmal pro Woche bedeutet ausdrücklich, dass Tests mehrfach wöchentlich kostenlos möglich sind. Empfohlen sind sie dreimal pro Woche." Das sagte Kretschmer auch am Donnerstagabend in der ZDF-Talkrunde bei Markus Lanz. (Zu sehen in der ZDF-Mediathek)

Allerdings hatte sich in Kretschmers Tweet ein kleiner Fehler eingeschlichen. Statt Impfverordnung handelt es sich hierbei um die Testverordnung des Bundes.

Diskussion um die Anzahl der wöchentlich kostenlosen Test hatte es diese Woche auch schon in Berlin gegeben. Dort kann sich zurzeit jeder theoretisch täglich kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Senatsgesundheitsverwaltung bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht im "Tagesspiegel" . Grund dafür ist eine unklare Regelung des Bundes.

In der Testverordnung des Bundes stehe wörtlich: "Testungen nach Paragraf 4a können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden." Dies schließe die Tatsache mit ein, dass Bürgerinnen und Bürger sich theoretisch jeden Tag an einer Test-to-Go Stelle testen lassen können, erklärte die Senatsgesundheitsverwaltung: "Die Zuständigkeit für diese Regelung liegt beim Bundesgesundheitsministerium." Dort werde geprüft, "ob hier nachgeschärft werden muss".

Die Kosten für die Abstriche übernimmt laut Zeitung der Bund, weshalb sich etwa auch Brandenburger in Berlin testen lassen könnten. Zudem seien die privaten und landeseigenen Testzentren angewiesen, bis zu einer möglichen Änderung der Verordnung möglichst jeden zu testen, der einen Abstrich benötige. (SZ mit epd)