Dresden. In den Landkreisen Görlitz und Bautzen gelten ab Dienstag (1. Dezember) unter anderem Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen und eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Demonstrationen. Das Verlassen von Haus oder Wohnung ist nur mit triftigem Grund erlaubt, etwa für Wege zu Schule, Kita und Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Sport ist nur im Umkreis von 15 Kilometern gestattet. Auch die Landkreise Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen haben am Montag entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht.
Der Freistaat hatte diesen Schritt für alle Corona-Hotspots in Sachsen angekündigt. Als Grenze gelten 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Regionen, die diesen Wert an mehr als fünf Tagen in Folge überschreiten, müssen nach der neuen Coronaschutzverordnung handeln. In Dresden wurde der Wert am Montag erneut überschritten. Die Landeshauptstadt hat deshalb am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab Mittwoch gilt.
Auch der Landkreis Mittelsachsen hat seine Regeln für die kommenden Wochen beschlossen. Sachsenweit ist die Zahl der Neuinfektionen erneut deutlich angestiegen. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden seit Freitag 4.816 Menschen positiv auf das Virus getestet.
Unterdessen hat Sachsens Finanzminister eine höhere Beteiligung an den Kosten für Corona-Hilfsmaßnahmen abgelehnt. Es werde „fälschlicherweise der Eindruck erweckt, die Länder hätten sich bisher nicht beteiligt. Das Gegenteil ist der Fall“, widerspricht Hartmut Vorjohann (CDU) dem Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus. Der Freistaat habe bereits vor Ostern einen Coronabewältigungsfonds im Umfang von 6,7 Milliarden Euro aufgelegt. „Hier haben wir finanzpolitisch eine große Verantwortung übernommen und werden unserer Rolle im Rahmen des Föderalismus gerecht.“
Neue Corona-Regeln für Dresden:
- Ausgangsbeschränkungen: nein
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: nein
- Versammlungen eingeschränkt: ja
Neue Corona-Regeln für Landkreis Meißen:
- Ausgangsbeschränkungen: ja
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: ja
- Versammlungen eingeschränkt: ja
Neue Corona-Regeln für Landkreis Görlitz:
- Ausgangsbeschränkungen: ja
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: ja
- Versammlungen eingeschränkt: ja
Neue Corona-Regeln für Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge:
- Ausgangsbeschränkungen: ja
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: nein
- Versammlungen eingeschränkt: ja
Neue Corona-Regeln für Landkreis Bautzen:
- Ausgangsbeschränkungen: ja
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: ja
- Versammlungen eingeschränkt: ja
Neue Corona-Regeln für Landkreis Mittelsachsen:
- Ausgangsbeschränkungen: ja
- Alkoholverkaufs-/konsumverbot in der Öffentlichkeit: ja
- Kita-Betrieb eingeschränkt: nein
- Versammlungen eingeschränkt: ja