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Corona: Fitness-Studios in Sachsen bleiben zu

Freizeitsport bleibt in Sachsen in der Coronakrise weitestgehend untersagt. Ein Gericht hat den Eilantrag gegen die Schutzverordnung abgewiesen.

Von Karin Schlottmann
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Die Schließung von Fitnessstudios wegen der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nach bisheriger Rechtslage nicht zu beanstanden.
Die Schließung von Fitnessstudios wegen der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nach bisheriger Rechtslage nicht zu beanstanden. © Nicolas Armer/dpa (Symbolfoto)

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hält die Schließung von Sport- und Fitness-Studios in der Corona-Krise für rechtmäßig. Das Gericht mit Sitz in Bautzen lehnte am Freitag in einem Normenkontrollverfahren den Eilantrag gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung ab. Außerdem bestätigte das Gericht die Schließung gastronomischer Einrichtungen.

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