Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hält die Schließung von Sport- und Fitness-Studios in der Corona-Krise für rechtmäßig. Das Gericht mit Sitz in Bautzen lehnte am Freitag in einem Normenkontrollverfahren den Eilantrag gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung ab. Außerdem bestätigte das Gericht die Schließung gastronomischer Einrichtungen.