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Corona-Urteil: Ungeimpfte Pflegerin hätte nicht freigestellt werden dürfen

Im Streit um die Impfpflicht für das Pflegepersonal während der Corona-Pandemie hat eine Heim-Mitarbeiterin aus Dresden vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen.

Von Karin Schlottmann
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ist jetzt zu einem Fall für die Arbeitsgerichte geworfen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ist jetzt zu einem Fall für die Arbeitsgerichte geworfen. © SZ/Uwe Soeder

Ein Pflegeheim, dass in der Corona-Pandemie eine ungeimpfte Mitarbeiterin von der Arbeit freigestellt hat, muss ihr rund 21.000 Euro Gehalt nachzahlen. Die Weigerung, sie wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht zu beschäftigen, sei rechtswidrig. Wie es in dem der SZ vorliegenden Gerichtsurteil heißt, hatte das Heim nicht das Recht, ein Beschäftigungs- und Betätigungsverbot auszusprechen.

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