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Verkürzter Genesenenstatus war "schlampig gemacht"

Eine Frau aus Sachsen hat wegen des verkürzten Genesenenstatus geklagt und gewonnen. Welche Hintergründe der Streit hat und wie die Bundesregierung darauf regiert.

Von Karin Schlottmann
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Mit der Verkürzung des Genesenenstatus haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r) und der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, juristischen Ärger eingehandelt.
Mit der Verkürzung des Genesenenstatus haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (r) und der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, juristischen Ärger eingehandelt. © dpa/Wolfgang Kumm

Die Verkürzung der Geltungsdauer des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert-Koch-Institut ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in dem Eilverfahren einer Klägerin aus Sachsen entschieden. Die Frau ist nicht geimpft und war am 22. November 2021 positiv auf das Virus getestet worden. Sie gilt nun bis Mai und nicht, wie vom RKI festgelegt, nur bis Februar als immunisiert. Für Genesene gelten wie für Geimpfte Ausnahmen und Erleichterungen von den Corona-Beschränkungen.

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