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Warum es keine Pflicht zum Homeoffice gibt

Arbeitnehmer müssen ein Nein zur Heimarbeit nicht ausführlich begründen. Impfen während der Arbeitszeit ist erlaubt.

Von Karin Schlottmann
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Wenn die Wohnung klein und der Partner mit den Kindern und Homeschooling beschäftigt ist, kann von einem Arbeitnehmer nicht erwartet werden, ebenfalls von zu Hause aus seiner Tätigkeit nachzugehen.
Wenn die Wohnung klein und der Partner mit den Kindern und Homeschooling beschäftigt ist, kann von einem Arbeitnehmer nicht erwartet werden, ebenfalls von zu Hause aus seiner Tätigkeit nachzugehen. © dpa

Frau Knuth, die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping sagt, Arbeitnehmer seien künftig dazu verpflichtet, das Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, zu Hause zu arbeiten. Gibt es neuerdings eine Pflicht zum Homeoffice?

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