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34 Jahre nach Mauerfall: Gericht lässt Mordanklage gegen Ex-Stasi-Mann aus Leipzig zu

Ein Ex-Stasi-Mitarbeiter soll im März 1974 einen Polen in Ost-Berlin am früheren Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen haben. 34 Jahre nach dem Mauerfall wird der Leipziger nun wegen Mordes vor Gericht kommen.

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Der Schriftzug "Ausreise" ist am sogenannten "Tränenpalast", der Ausreisehalle der früheren Grenzübergangsstelle (GÜST) am Bahnhof Friedrichstraße, zu lesen.
Der Schriftzug "Ausreise" ist am sogenannten "Tränenpalast", der Ausreisehalle der früheren Grenzübergangsstelle (GÜST) am Bahnhof Friedrichstraße, zu lesen. © Jens Kalaene/dpa

Berlin/Leipzig. Rund 34 Jahre nach dem Mauerfall soll ein Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes vor Gericht kommen. Das Landgericht Berlin hat eine entsprechende Anklage gegen einen inzwischen 79-Jährigen aus Leipzig zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Wann der Prozess beginnt, sei noch offen, hieß es.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Oktober bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter erhoben hat. Dieser soll am 29. März 1974 einen Polen in Ost-Berlin am früheren Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen haben. Laut Anklage soll der Mann das 38 Jahre alte Opfer "mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus" getötet haben.

Der Beschuldigte soll laut Anklage zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein. Vorangegangen sein soll, dass der 38-Jährige in der polnischen Botschaft versucht haben soll, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.

Mordanklage gegen Ex-Stasi-Mann: Entscheidende Hinweise erst 2016 entdeckt

Laut Staatsanwaltschaft waren die Ermittlungen viele Jahre lang nicht vorangekommen: Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben, hieß es von einem Behördensprecher. Anders als heute sei man zunächst von einem Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen.

Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Dieser Argumentation ist das Gericht zunächst gefolgt. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat die zuständige Kammer "die Anklage ohne Einschränkungen unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung zugelassen". (dpa)