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Nächste Stufe der Grundrente: Alle Renten vor Überprüfung

Vor einem Jahr startete die Grundrente. Wegen enormen Aufwands sind längst noch nicht alle Renten geprüft - doch nun kommt die nächste Stufe.

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Eine Seniorin hält ihren Rentenbescheid in der Hand. Vor einem Jahr startete die Grundrente.
Eine Seniorin hält ihren Rentenbescheid in der Hand. Vor einem Jahr startete die Grundrente. © Felix Kästle/dpa

Berlin. Rund ein Jahr nach dem Start der Grundrente prüft die Rentenversicherung von nun an beim Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch. Im neuen Jahr werde nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags angestoßen, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Seit Mitte vergangenen Jahres prüfe die Rentenversicherung bei allen Neurentnerinnen und Neurentnern, ob Anspruch auf den Grundrentenzuschlag bestehe, so Roßbach. Eigentlich gilt der Anspruch seit Anfang des vergangenen Jahres. Doch die ersten Anspruchsberechtigten bekamen erst mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start den Aufschlag rückwirkend ausbezahlt. Wegen der fälligen Einkommensprüfungen musste erst eine Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden errichtet werden.

Gefolgt seien alle mit Grundsicherung und die ältesten Renten, berichtete Roßbach. "Und nun folgen die weiteren Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner - also alle, die seit 1992 in Rente gegangen sind", sagte Roßbach. "Wir werden mit den ältesten Jahrgängen beginnen und im neuen Jahr nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags anstoßen." Insgesamt wird bei rund 26 Millionen Renten geprüft, ob der Zuschlag gezahlt wird.

Voller Aufschlag bei maximal 1.250 Euro Monatseinkommen

Das Zusammenspiel mit den Finanzämtern bei der Einkommensprüfung klappe "reibungslos", versicherte Roßbach. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) oder 1.950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Diese Daten hat die Rentenkasse aber nicht. Die Rentenversicherung sagt den Finanzämtern, wer lange genug für Grundrente gearbeitet hat - diese prüfen das jeweilige Einkommen.

"Der im Koalitionsvertrag genannte Punkt, nach dem insbesondere der Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen noch einmal betrachtet werden soll, betrifft erst die nächste Stufe", erläuterte Roßbach. SPD, Grüne und FDP hatten angekündigt: "Im Laufe der Wahlperiode werden wir die Wirkung der Grundrente evaluieren, Verbesserungsvorschläge erarbeiten, insbesondere auch zum Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen."

Roßbach erläuterte: "Aufwendig bei der Einkommensprüfung ist vor allem die Prüfung derjenigen Kapitalerträge, die sich nicht in der Einkommensteuererklärung wiederfinden." Bei der vollmaschinellen Einkommensprüfung würden nur Erträge berücksichtigt, die von den Finanzbehörden als Teil des zu versteuernden Einkommens gemeldet würden. Erst ab 2023 sei nun eine Nachprüfung der nicht im zu versteuernden Einkommen enthaltenen Kapitalerträge vorgesehen. "Einer möglichen Änderung in diesem Punkt stehen wir insofern aufgeschlossen gegenüber", sagte Roßbach. (dpa)