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Alkoholverbot an Busbahnhof und Schule

Die Stadt Dippoldiswalde bringt eine neue Polizeiverordnung auf den Weg. Im zweiten Anlauf soll der Stadtrat jetzt zustimmen.

Von Franz Herz
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Ein Blick vom Dippser Busbahnhof zur Innenstadt. Auf diesem Areal und rings um die Oberschule will die Stadt ein Alkoholverbot einführen.
Ein Blick vom Dippser Busbahnhof zur Innenstadt. Auf diesem Areal und rings um die Oberschule will die Stadt ein Alkoholverbot einführen. © Karl-Ludwig Oberthür

Der Stadtrat Dippoldiswalde hat auf seiner jüngsten Sitzung eine Neuregelung verabschiedet, die in 17 öffentlichen Parks und Grünanlagen das Trinken von Alkohol verbietet. Ein Brennpunkt aber, wo es immer wieder Proteste von Anwohnern und Passanten gibt, weil dort getrunken und laut Musik gehört wird, ist damit nicht erfasst: der Busbahnhof Dippoldiswalde. Schließlich ist er ja keine Grünanlage. Also musste sich die Stadtverwaltung einen anderen Dreh einfallen lassen, um hier auch eingreifen zu können. Den hat sie aber gefunden.

Kinder- und Jugendschutz ist der Ansatzpunkt

Der Dreh, mit dem die Stadt jetzt das Verbot begründet, ist der Kinder- und Jugendschutz. Denn die neue Polizeiverordnung mit dem Alkoholverbot gilt für das komplette Areal des Busbahnhofs sowie die Umgebung der benachbarten Oberschule am Pfortenberg mit dem Schulgäßchen, dem Karl-Marx-Platz, dem Pfortenberg und den Abschnitt der Alten Altenberger Straße, auf dem diese an den Busbahnhof oder das Schulgelände angrenzt.

Dem Stadtrat lag ein Entwurf für die Polizeiverordnung schon auf seiner letzten Sitzung vor. Die Zeit war damals allerdings zu knapp, das gründlich zu diskutieren. Die Verwaltung hat inzwischen noch einmal nachgebessert, die Anregungen aus dem Stadtrat aufgenommen, und Judy Koch, die stellvertretende Ordnungsamtsleiterin hat den Entwurf auf der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgestellt.

Die Stadt kann nicht aus heiterem Himmel das Alkoholtrinken auf öffentlichen Plätzen verbieten. In dem Fall ermöglicht aber das sächsische Polizeibehördengesetz ein solches Verbot. Der Busbahnhof würde als Ansatzpunkt aber nicht genügen, sondern entscheidend ist die Oberschule. In ihrer Umgebung ist im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes eine solche Regelung möglich, erklärte Judy Koch.

Die Stadt hat nur begrenzte Möglichkeiten

Aber das Gesetz lässt der Stadtverwaltung nur begrenzte Möglichkeiten. So ist nur der Konsum von Alkohol verboten und das Mitbringen von Alkohol, um ihn dort zu trinken. Wer dagegen verstößt, kann bis zu 5.000 Euro Bußgeld bekommen. Der Stadtrat hatte gewünscht, dass das Verbot bis in die Abendstunden gilt. Doch es muss sich an die Schulzeiten halten. Daher sieht der aktuelle Entwurf der Verordnung jetzt vor, dass es von Montag bis Freitag von 6 bis 17 Uhr gilt. Das sind die Zeiten, zu denen auch Betrieb in der Schule ist.

Die AfD-Fraktion hatte gefordert, das Verbot zu erweitern. Es sollte nicht nur der Konsum von Alkohol verboten werden, sondern auch von anderen berauschenden Mitteln. Sie wollte damit einer eventuellen Legalisierung von Cannabis vorgreifen. Im Gesetz ist das aber nicht vorgesehen, also kann Dippoldiswalde das auch nicht eigenmächtig erweitern, erklärte Koch.

Schon seit Jahren Probleme mit dem Busbahnhof

Auch gilt so ein Verbot nur eine begrenzte Zeit. Nach zwei Jahren müsste der Stadtrat es erneuern, wenn das Problem dann noch besteht. Das ist allerdings anzunehmen, denn mit der öffentlichen Ordnung am Busbahnhof hat Dippoldiswalde schon seit vielen Jahren Probleme. Diese sind ein Grund, warum die Anlage insgesamt nicht richtig funktioniert. So hat die Stadt die öffentlichen Toiletten im Busbahnhof 2014 geschlossen, weil sie immer wieder verdreckt und zerstört worden sind. Auch die Wartehalle ist seit 2018 gesperrt. Die Fahrgäste müssen im Freien ohne jeden Wetterschutz auf ihre Abfahrt warten.

Jetzt hat der Dippser Stadtrat in seiner nächsten Sitzung das letzte Wort zu der neuen Polizeiverordnung mit dem Alkoholverbot. Die Abgeordneten im Verwaltungsausschuss haben einstimmig entschieden, die Verordnung in den Stadtrat zum endgültigen Beschluss zu geben.