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Der 26. Versuch einer Gerichtsverhandlung mit AfD-Mann Prinz

Der Freitaler Stadtrat Thomas Prinz hält die Justiz zum Narren. Diesmal erscheint er zwar ausnahmsweise vor Gericht, torpediert aber die Verhandlung. Mit Erfolg.

Von Siiri Klose
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Thomas Prinz und seine Anwältin Theresa Beyer bei einer früheren Verhandlung im Amtsgericht Meißen. Dort ging es um Nötigung und Amtsanmaßung.
Thomas Prinz und seine Anwältin Theresa Beyer bei einer früheren Verhandlung im Amtsgericht Meißen. Dort ging es um Nötigung und Amtsanmaßung. © Thomas Türpe - Tuerpe

Gerichtstermin in Dippoldiswalde: Richter, Staatsanwältin und Protokollantin haben ihre Plätze im Verhandlungssaal bereits eingenommen, als - in diesem Verfahren tatsächlich eine Überraschung - Punkt 15 Uhr auch der Angeklagte Thomas Prinz von seiner Lebensgefährtin durch die Tür geschoben wird.

Das ist nicht selbstverständlich, denn der Mann, der für die AfD im Freitaler Stadtrat sitzt, erschien nach Aussage der Staatsanwaltschaft von bisher 26 Versuchen einer Verhandlung nur sechs Mal tatsächlich vor Gericht. In den allermeisten Fällen ließ er sich mit gesundheitlichen Problemen entschuldigen, oftmals kurzfristig einen Tag vorher.

Prinz wurde angeblich zweimal das Tablet geraubt

Deshalb geht es nach wie vor um denselben Sachverhalt, der ihm seit 2019 zur Last gelegt wird: Thomas Prinz meldete 2016 der Polizei, er sei in Freital von zwei arabisch anmutenden Ausländern zusammengeschlagen worden, dabei sei ihm sein Tablet entrissen worden.

Ein gleicher Vorfall soll sich bereits 2014 ereignet haben, ebenfalls verbunden mit dem Raub eines Tablets, und für beide Geräte machte Thomas Prinz' Lebensgefährtin jeweils einen Versicherungsschaden geltend, den ihr die Versicherung erstattete.

Nur ein Beutel sei entrissen worden

Doch bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei später beide Geräte bei Prinz. Es folgten ein Bußgeldverfahren für die Lebensgefährtin und 2017 ein Verfahren wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen, falscher Verdächtigung und Betrug gegen Prinz. 2020 erhielt er dafür - in Abwesenheit - von Richter Christian Mansch am Amtsgericht Dippoldiswalde einen Strafbefehl über 3.200 Euro wegen Betrugs - allerdings nur für den Fall von 2014.

Für den angeblich zweiten Überfall von 2016 steht das Urteil noch aus. Die Staatsanwaltschaft hat einen Kriminalbeamten aus Berlin als Zeugen geladen, doch Thomas Prinz versuchte sich zunächst in einer neuen Erklärung: Nicht das Tablet sei ihm 2016 entrissen worden, sondern ein Beutel. Er habe in seiner Verwirrung nur geglaubt, dass das Tablet drin wäre. Später habe es sich bei ihm zu Hause aufgefunden.

Prinz akzeptiert keine schriftlich fixierten Zeugenaussagen

Die Staatsanwältin will frühere Zeugenaussagen dazu aus der Akte verlesen - schließlich hatte Prinz bei der Versicherung konkrete Angaben gemacht und mit seiner Raubüberfall-Aussage bei der Polizei einen Mann beschuldigt, der dafür beinahe verurteilt worden wäre. Zu all dem haben in den letzten fünf Jahren etliche Zeugen ausgesagt.

Das Problem: Thomas Prinz möchte nun nicht, dass die schriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen verlesen werden, sondern besteht auf ihrer persönlicher Anhörung vor Ort. Das ist sein Recht, doch damit lässt er an dieser Stelle die Verhandlung platzen - wieder einmal.

Was Richter Mansch besonders ärgert: "Ich hatte vor der Verhandlung Thomas Prinz' Anwältin gebeten mitzuteilen, ob nochmals Zeugen geladen werden sollen." Doch Anwältin Theresa Beyer habe sich dazu nicht geäußert.

Kosten trägt wohl die Staatskasse

Nun muss Richter Christian Mansch einen neuen Termin ansetzen, sechs Zeugen müssen erneut geladen werden - einschließlich des bereits angereisten Berliner Kriminalbeamten, der jetzt "ungehört entlassen" werden muss. Staatsanwaltschaft, Richter und Prinz' Anwältin einigen sich auf den 24. November, "eher geht's nicht", sagt Mansch.

Was das alles kostet? "Zeit und Mühe", sagt Mansch. Und die Zeugen können ihre Auslagen, die sie durch ihre Anreise und ihren Arbeitsausfall haben, geltend machen. "Das kommt erstmal aus der Staatskasse." Die Verfahrenskosten trägt dann der Verlierer des Prozesses. Doch wenn Thomas Prinz tatsächlich verurteilt werden sollte, ist bei ihm nichts zu holen: Er bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente.