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"Ja, ich habe das geschrieben": Dresdnerin wegen Volksverhetzung auf Facebook vor Gericht

Eine 22-jährige Dresdnerin hetzt auf Facebook gegen Ausländer. Den Post erklärt sie vor Gericht damit, an die "falschen Freunde" geraten zu sein.

Von Alexander Schneider
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Ein 22-Jährige stand in Dresden wegen eines rassistischen Facebook-Kommentars vor dem Amtsgericht. Den bedauere sie heute, sagt sie.
Ein 22-Jährige stand in Dresden wegen eines rassistischen Facebook-Kommentars vor dem Amtsgericht. Den bedauere sie heute, sagt sie. © Symbolfoto: dpa

Dresden. Ja, sie stehe dazu, sie hat den rassistischen Kommentar verfasst. Was soll sie auch anderes sagen? Die 22-jährige Dresdnerin steht nicht das erste Mal vor dem Amtsgericht Dresden, nun aber wegen Volksverhetzung.

Im Oktober 2022 hat sie einen in jeder Hinsicht widerlichen Post auf der Facebook-Seite des Dresdner Nachrichtenportals "Tag 24" hinterlassen. Anlass war ein Bericht über den neuen Freund von Estefania Wollny, einer Bekanntheit aus dem Privat-TV. Der Freund der geborenen Rumänin ist Türke. Dazu schrieb die Angeklagte unter ihrem vollen Namen in die Kommentarspalte "ich steh zu meiner heimat zu meinem Blut und zu dem was ich bin und nach meiner Aussage sollte diese Viecher alle mal nach auschwitz kommen damit unsere welt unser stadt endlich wieder mal schön und normal wird! Ist stehe zu meinem VOLK!" (Original-Schreibweise übernommen).

Im Konzentrationslager Auschwitz haben die Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkrieges weit mehr als eine Million Menschen industriemäßig ermordet, die überwiegende Mehrzahl davon Juden aus ganz Europa. Der Name der polnischen Stadt steht als Symbol für den Holocaust, den von Deutschland begangenen Völkermord.

Auschwitz-Kommentar bei Facebook wegen "falscher Freunde"?

Dieser Kommentar sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und zum Hass aufzustacheln, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Dresden. Der Strafrahmen dieser Volksverhetzung beginnt mit der Mindeststrafe von drei Monaten Haft.

"Ich hab das geschrieben", platzte es gleich aus der jungen Frau heraus. Sie habe vor zwei Jahren "die falschen Freunde" gehabt. Nun sei sie schwanger und habe eine vierjährige Tochter. "Heute würde ich es nicht mehr sagen", aber sie könne es heute auch nicht mehr ändern. Damit war die Beweisaufnahme dieser Verhandlung praktisch am Ende. Die falschen Freunde also.

Anstandshalber schaute sich die Richterin mit der Staatsanwältin den Post im Original an, um sich dann den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten zuzuwenden. Ledig, arbeitslos, ohne Beruf. Sie habe jedoch gearbeitet, in einem Hotel und als Verkäuferin in einem "Laden, der nicht so perfekt ist", wie sie sagte. Sie meinte ein Dresdner Geschäft, in dem Kleidung verkauft wird, die in der rechtsextremen Szene beliebt ist.

Es war der 22-Jährigen wichtig zu sagen, dass sie "freiwillig" aufgehört habe, dort zu arbeiten. Wie ernst ihre Distanzierung ist, blieb jedoch offen. Als Jugendliche hatte sie mehrfach wegen Diebstahls und vor allem Schwarzfahrens mit der Justiz Ärger, stottert noch heute Geldstrafen ab.

Dresdnerin bei Gericht: "Ich geh' nicht in den Knast!"

Nachdem die Staatsanwältin für die Volksverhetzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert hatte, geriet die Angeklagte in Rage. "Ich habe eine Tochter, die keinen Vater hat! Was soll ich denn machen? Ich geh' nicht in den Knast!", entrüstete sie sich. Die Richterin beruhigte sie, sagte, dass die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe gefordert habe. Das heiße, die Angeklagte müsse nicht ins Gefängnis, sondern nur dann möglicherweise, wenn sie erneut eine Straftat begehe.

Das Gericht verurteilte die 22-Jährige zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Die 90 Tagessätze entsprechen, umgerechnet in Hafttage, der Mindeststrafe von drei Monaten. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin, es spreche für die Angeklagte, dass sie die Verantwortung für ihre Tat übernehme und sich glaubhaft von der Gesinnung, die sie mit ihrem Kommentar an den Tag gelegt hat, distanziert habe.

Möglicherweise kann sich die junge Mutter über eine weitere Milderung freuen. Die offene Geldstrafe werde mit dem neuen Urteil zu einer Gesamtstrafe umgewandelt, sagte die Richterin. Gesamtstrafen sind in der Regel geringer als die Einzelstrafen.