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Prozess wegen Nachstellung: Dresdner veröffentlicht privates Sexvideo

Um seinen Trennungsschmerz zu verarbeiten, hat ein 44-jähriger Dresdner recht rabiate Mittel angewandt. Und das auch nicht zum ersten Mal, wie in seinem Prozess vor dem Amtsgericht Dresden bekannt wurde.

Von Alexander Schneider
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Neben einer ganzen Reihe von Kontaktaufnahmen und Belästigungen hat ein angeklagter Dresdner auch ein intimes Sexvideo, das seine ehemalige Partnerin zeigt, im Internet veröffentlicht.
Neben einer ganzen Reihe von Kontaktaufnahmen und Belästigungen hat ein angeklagter Dresdner auch ein intimes Sexvideo, das seine ehemalige Partnerin zeigt, im Internet veröffentlicht. © Symbolfoto: dpa/Marcus Brandt

Dresden. Täglich wurden es mehr: erst eine, dann vier und dann 22. Am vierten Tag schließlich schrieb ein Dresdner mindestens 72 Whatsapp-Nachrichten an seine ehemalige Partnerin. Danach wurden es zwar wieder weniger, im Ton jedoch schärfer formuliert. Darunter auch hässliche und derb sexistische Beleidigungen.

Unablässig brummte zwischen Februar und Juni 2020 das Handy der Frau. Aufgrund der "anhaltenden Drangsalierungen" sei der ehemaligen Partnerin mit zehnjähriger Tochter ein normaler Tagesablauf nicht mehr möglich gewesen, heißt es in der Anklage gegen den 44-jährigen Messebauer, der nun wegen "Nachstellung" vor dem Amtsgericht Dresden stand.

Doch es blieb nicht bei Handy-Nachrichten. Der Angeklagte habe auch versucht, seine Ex an ihrer Arbeitsstelle persönlich abzufangen, er verfolgte sie mit einem Mercedes-Transporter, klopfte schon mal an ihre Seitenscheibe, als sie in ihrem Auto vor einer roten Ampel zum Halten gezwungen war, oder stellte sich mit seinem Wagen quer vor ihren.

Der Gipfel jener unangemessenen Übergriffigkeiten war jedoch die Veröffentlichung eines sehr privaten Videos auf der Internet-Plattform "Youporn" im April 2020. "Hobbyhure…" überschrieb der Angeklagte das intime Sextape mit ihrem Namen, "…mal wieder knapp bei Kasse". Erst ab Mitte Juni 2020 sei es zu keinen weiteren Übergriffen mehr gekommen, nachdem die Frau mit ihrer Tochter Dresden für immer verlassen hatte.

Eineinhalbjährige Beziehung

Verteidiger Ulf Israel erklärte im Namen seines Mandanten, die Vorwürfe seien samt und sonders zutreffend. Angeblich habe die Partnerin nach der eineinhalbjährigen Beziehung "Wertgegenstände" des 44-jährigen Deutschen nicht herausgegeben. Nach dem Wegzug der Frau habe es keine weiteren Taten gegeben, so Israel.

Mit dem umfassenden Geständnis ersparte der Angeklagte es dem Gericht, Zeugen zu vernehmen, vor allem der Geschädigten. Sie war sichtlich erleichtert, dass das Gericht ihre Aussage nicht mehr benötigte.

Der 44-Jährige hat, strafrechtlich gesehen, eine äußerst bewegte Vergangenheit. Sein Register zählt 16 Verurteilungen. Schon als Jugendlicher verbüßte er wegen Rohheitsdelikten und später wegen Drogenhandels mehrjährige Haftstrafen. 2011 wurde er einschlägig wegen Nachstellungsdelikten zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. In den vergangenen Jahren fiel er vor allem wegen Fahrens ohne Führerschein auf – auch im Tatzeitraum, der nun am Amtsgericht im Mittelpunkt stand.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen Nachstellung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. So hatten es die Staatsanwältin und der Verteidiger gefordert. Die Richterin sprach von größtenteils "normalen" Nachstellungsdelikten, die Sache mit dem Video sei jedoch schon außergewöhnlich. Strafschärfend habe sie auch berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits einschlägig verurteilt worden war.

Von der Bewährungsstrafe unberührt bleiben die letzten zwei Geldstrafen über mehr als 6.000 Euro vom Amtsgericht Dippoldiswalde, in denen auch die führerscheinlosen Autofahrten vom Frühjahr 2020 enthalten sind. Als Bewährungsauflage untersagte die Richterin dem Angeklagten jegliche Kontaktaufnahme mit der Geschädigten.