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Prozess in Dresden: Holländer mit Drogen erwischt – bei der Ausreise

Auf dem Weg zu einem Techno-Festival in Tschechien stoppte eine Partygruppe an der A 17. Dort endete der Trip überraschend, weil die Gruppe ins Visier von Zoll-Beamten gerieten.

Von Alexander Schneider
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Ein junger Mann und seine Kumpels aus den Niederlanden gerieten auf einem A17-Parkplatz ins Visier von Zoll-Ermittlern. Die fanden in den Fahrzeugen allerlei Drogen. Nun stand ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Dresden.
Ein junger Mann und seine Kumpels aus den Niederlanden gerieten auf einem A17-Parkplatz ins Visier von Zoll-Ermittlern. Die fanden in den Fahrzeugen allerlei Drogen. Nun stand ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Dresden. © Symbolfoto: ronaldbonss.com

Dresden. Wenn man auf dem Weg von den Niederlanden nach Tschechien ist und auch noch Drogen im Auto hat, dann dürfte der Parkplatz "Am Heideholz" an der Autobahn 17 der mit Sicherheit risikoreichste Ort für eine Rast sein. Näher an der Bundespolizei geht es praktisch nicht. Am 2. Juni vergangenen Jahres haben mehrere Holländer jedoch genau dort gestoppt. Zwei junge Männer in einem Opel Astra, und weitere vier in einem VW Bulli.

Die Gruppe war auf dem Weg zu einem mehrtägigen Techno-Festival in Tschechien, doch ihre Reise endete noch in Sachsen. Zumindest die beiden Fahrer wurden verhaftet, denn Beamte von Zoll und Bundespolizei hatten in den Fahrzeugen allerhand Drogen sichergestellt, die die Verdächtigen bereits aus den Niederlanden in die Bundesrepublik unerlaubt eingeführt hatten. Die Mindeststrafe liegt für eine sogenannte nicht geringe Menge bei zwei Jahren Haft.

Am Freitag verhandelte das Amtsgericht Dresden gegen den Opel-Fahrer, der, anders als sein Bulli-Kumpel, nach "nur" 20 Tagen in Untersuchungshaft wieder nach Hause fahren durfte. Der schon damals geständige 23-jährige Angeklagte hatte, so berichtete Verteidiger Stephan Schumann, dem Ermittlungsrichter den Kaufvertrag seines kürzlich erworbenen Eigenheims vorlegen und so die Bedenken wegen einer vermeintlichen Fluchtgefahr angesichts der hohen Straferwartung zerstreuen können.

Auch an diesem Freitag ist der Angeklagte da, mit Eltern und Freundin stellte er sich den Vorwürfen. Laut Anklage wurden in seinem Auto 15,4 Gramm Amphetamin (Speed) sichergestellt, die in einer Hängematte eingerollt waren. Darüber hinaus fanden die Beamten in verschiedenen Tüten 41 Gramm Marihuana.

Drogen für den Eigenbedarf: "Nur für den Spaß"

Luc J. wiederholte sein Geständnis. Die Drogen seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen, "nur für den Spaß", wie er sagte. Zehn Tage seien für den Partytrip nach Tschechien geplant gewesen. Er selbst rauche mehr als die Kumpels, die würden sich mehr Chemie einwerfen. Die Beweisaufnahme hatte sich damit praktisch erledigt.

Natürlich nahm das Schöffengericht noch die Wirkstoff-Gutachten des Landeskriminalamtes Sachsen zur Kenntnis. Verteidiger Schumann sprach in seinem Plädoyer von einer eher "jugendtypischen" Tat und betonte, dass die Gesamtmenge der illegalen Rauschmittel die Grenze zur "nicht geringen Menge" nur um wenige Prozent überschritten habe.

Oberstaatsanwalt Jan Hille dagegen, er forderte eineinhalb Jahre Haft, betonte, Amphetamin zähle zu den gefährlicheren Drogen. Man könne auch nicht mehr von "Kleinstmengen" sprechen.

Bulli-Fahrer hatte weniger Glück

Das Schöffengericht verurteilte den Metallfacharbeiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil der Fall untypisch sei, könne der Strafrahmen gemildert werden. Neben der Parkplatzwahl war allein die Idee, den Stoff aus Holland nach Tschechien mitzunehmen, wohl nicht besonders schlau. Wer bringt schon Eulen nach Athen?

Luc J.s Komplize, der Mann am Steuer des als Campingmobil genutzten VW-Bullis, hatte weniger Glück. Er wurde bereits Anfang des Jahres zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt und kam erst da wieder auf freien Fuß. In seinem Fahrzeug waren mehr Drogen sichergestellt worden. Zumal hatte sein Gewerbe, er betreibt als Selbständiger eine Go-Cart-Bahn, den Ermittlungsrichter nicht die Sorge vor einer Fluchtgefahr nehmen können.

Das Urteil gegen den 23-jährigen Niederländer ist rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.