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Grünes Gewölbe: Urteil gegen niederländischen Betrüger rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen den Betrüger, der vorgab, er könne Beute aus dem Grünen Gewölbe besorgen. Der Niederländer will den Rest seiner Strafe in seinem Heimatland absitzen.

Von Alexander Schneider
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Der 54-jährige Holländer Marcus N. ist rechtskräftig wegen Betruges verurteilt.
Der 54-jährige Holländer Marcus N. ist rechtskräftig wegen Betruges verurteilt. © dpa

Dresden. Während der Angeklagte sein Urteil sofort akzeptierte, ließ sich die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit dafür. Nun ist die Rechtsmittel-Frist abgelaufen. Der 54-jährige Holländer Marcus N. ist rechtskräftig wegen Betruges verurteilt. Er will den Rest seiner Strafe möglichst schnell in den Niederlanden absitzen.

Der schwer kranke Täter wurde am Landgericht Dresden zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Er hatte gestanden, 40.000 Euro dafür kassiert zu haben, dass er sich als Antwerpener Diamantenhändler ausgegeben und einem bekannten Kunstdetektiv aus Amsterdam vorgegaukelt hatte, er könne Beute aus dem Einbruch ins Grüne Gewölbe von Ende 2019 wiederbeschaffen. „Tschetschenen“ hätten ihm den Bruststern des Polnischen Weißen Adler-Ordens zum Kauf angeboten.

An Weihnachten 2021 fuhr eine Delegation der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, angeführt von Generaldirektorin Marion Ackermann, in die belgische Diamanten-Hauptstadt, wo sie dem Detektiv das Geld, es stammte von Privatspendern, übergab, der es an N. weiterreichte.

„Der Betrug hat so gut funktioniert, weil er so schlecht war“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Mrodzinsky in der Urteilsbegründung am 16. Juni. Marcus N. sei schnell ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt. N. ist ein Trittbrettfahrer, dem es tatsächlich gelang, mit seinem Schwindel zu Geld zu kommen. Was er damit gemacht hat, blieb jedoch unbekannt. Er selbst hatte behauptet, er habe Steuerschulden beglichen und eine Musikanlage für 17.000 Euro gekauft. Es gab jedoch auch Hinweise, die auf einen Einsatz in Spielcasinos schließen ließen. (SZ/lex)