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Grünes-Gewölbe-Prozess: Terminplan ist nicht zu halten

Im Prozess um den Dresdner Diamanten-Diebstahl hat das Landgericht den für diesen Dienstag geplanten Sitzungstag abgesagt. Das Urteil sollte am 31. März verkündet werden - doch das dürfte eng werden.

Von Alexander Schneider
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Nach den neuen Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft Dresden ist der Terminplan im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe und den Diebstahl von 21 Diamanten- und Juwelengarnituren des Sächsischen Staatsschatzes nicht mehr zu halten.
Nach den neuen Beweisanträgen der Staatsanwaltschaft Dresden ist der Terminplan im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe und den Diebstahl von 21 Diamanten- und Juwelengarnituren des Sächsischen Staatsschatzes nicht mehr zu halten. © dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Spätestens mit der Entscheidung vom Montag dürfte der Terminplan des Landgerichts Dresden nicht mehr zu halten sein. Im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe hatte die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Dresden noch in der vergangenen Woche den 31. März als Urteilstermin anvisiert. Doch am vergangenen Freitag, dem jüngsten Verhandlungstag stellte die Staatsanwaltschaft Dresden die Verfahrensabsprache infrage, da sie die Geständnisse der Angeklagten und ihre Einlassungen für unglaubwürdig hält.

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