Dresden. Spätestens mit der Entscheidung vom Montag dürfte der Terminplan des Landgerichts Dresden nicht mehr zu halten sein. Im Prozess um den Einbruch ins Grüne Gewölbe hatte die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Dresden noch in der vergangenen Woche den 31. März als Urteilstermin anvisiert. Doch am vergangenen Freitag, dem jüngsten Verhandlungstag stellte die Staatsanwaltschaft Dresden die Verfahrensabsprache infrage, da sie die Geständnisse der Angeklagten und ihre Einlassungen für unglaubwürdig hält.
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