Update Sachsen
Merken

Einbruch in das Grüne Gewölbe: Remmo-Mitglied wegen Beihilfe vor Gericht

Am zweiten Prozesstag um den Diamanten-Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden wird die Anklage verlesen. Für den jungen Remmo geht es um Beihilfe. Er schweigt vorerst.

Von Alexander Schneider
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Stephan Schneider (l.), ein Verteidiger des 24-jährigen Angeklagten (r.),  der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, erklärt, sein Mandant werde sich nicht zu den Vorwürfen einlassen.
Stephan Schneider (l.), ein Verteidiger des 24-jährigen Angeklagten (r.), der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, erklärt, sein Mandant werde sich nicht zu den Vorwürfen einlassen. © Alex Schneider

Dresden. Viel sagt er nicht, der 24 Jahre alte Angeklagte. Eigentlich will er gar nichts sagen. Sein Verteidiger Stephan Schneider verlangt sogar, es genüge, wenn sein Mandant auch seine „persönlichen Angaben“ – Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift und Staatsbürgerschaft sind Pflichtangaben, die jeder Angeklagte zu machen hat – nur abnickt. Doch das lässt Richterin Eva Stief, die Vorsitzende der Jugendkammer, nicht zu. Der Angeklagte muss seinen Namen nennen, sagt, dass er in Berlin geboren wurde und Deutscher ist.

Es ist bereits der zweite Verhandlungstag in dem Prozess gegen den 24-Jährigen, der sich seit vergangenem Freitag wegen Beihilfe zum Einbruch ins Grüne Gewölbe am Landgericht Dresden verantworten muss. Zur Tatzeit war er Heranwachsender. Sein älterer Bruder Bashir Remmo wurde als einer von fünf Haupttätern im Mai 2023 zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt.

Ehe jedoch die Personalien festgestellt werden und endlich auch die Anklage verlesen werden kann, haben die Verteidiger ihre Kritik an dem Verfahren und dem Gerichtsstandort Dresden vom Prozessauftakt weiter untermauert. Nach einer einstündigen Beratungspause jedoch weist das Gericht die Anträge und Rügen zurück.

Im November 2019 wurde in das Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen. Inzwischen sind fünf Männer für die Tat verurteilt worden.
Im November 2019 wurde in das Grüne Gewölbe in Dresden eingebrochen. Inzwischen sind fünf Männer für die Tat verurteilt worden. © Archiv/Sebastian Kahnert/dpa

Ab 11.30 Uhr verliest Staatsanwalt Christian Weber die Anklage. Auf vier Seiten Juristenprosa beschreibt er die Tat vom 25. November 2019 und erklärt den Beihilfevorwurf. Die Haupttäter um Wissam Remmo (27) hätten den Einbruch spätestens Anfang 2019 geplant und ab Jahresmitte auch den Angeklagten in die Vorbereitungen einbezogen.

Seine Aufgabe sei es gewesen, in der Tatnacht seinen Bruder Bashir und zwei weitere Haupttäter, Rabieh (30) und Abdul-Majed (24) Remmo, zum Treffpunkt in Berlin-Tempelhof zu fahren. Allerdings sei er da mit seinen Insassen gegen 23 Uhr in eine Polizeikontrolle geraten, bei der im Kofferraum des VW Golfs auch Einbruchswerkzeug entdeckt worden sei. „Aus Angst“ hätten die Täter den Plan geändert. Sie seien nicht vom Angeklagten zum Treffpunkt gebracht worden. Vielmehr sei der 24-Jährige alleine weitergefahren, um die ihn observierenden Zivilpolizisten abzulenken.

Andere Remmos machen von Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch

Die sechs Haupttäter, neben den fünf Verurteilten gibt es einen unbekannten Komplizen, fuhren mit ihren Autos, einem Audi und einem Mercedes, nach Dresden, wo sie einen Brand im Pegelhaus der Augustusbrücke legten, um das Grüne Gewölbe von der Stromversorgung zu trennen. Kurz vor 5 Uhr brachen sie durch ein Fenster in die Schatzkammer ein und stahlen 21 Diamantengarnituren, von denen drei bis heute verschwunden sind. Auf der Flucht entzündeten sie ihren Audi in einer Dresdner Tiefgarage und setzten ihre Fahrt zurück nach Berlin zu sechst in dem als Taxi getarnten Mercedes fort.

Dem 24-Jährigen wird Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, zur Sachbeschädigung und zur Brandstiftung vorgeworfen. Die Kammer hat bis Juni 37 Sitzungstage geplant. Sie muss in der Beweisaufnahme zunächst die Haupttat aufklären, ehe es um die Beihilfevorwürfe geht.

Die Verteidiger erklären, ihr Mandant werde keine Angaben machen. Schneider kritisiert in einem ersten Statement eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung. Drei Jahre nach der ersten Durchsuchung bei seinem Mandanten sei nichts Neues ermittelt worden. Der Beschleunigungsgrundsatz sei „eklatant verletzt“ worden.

Auch die Verhaftung wegen angeblicher Fluchtgefahr im Mai 2022 am Rande des Prozesses gegen die Haupttäter sei rechtsstaatswidrig gewesen. Das Landgericht habe den jungen Mann nach drei Wochen aus der U-Haft entlassen, weil es keinen Haftgrund gegeben habe. Darauf entgegnet Staatsanwalt Weber, auch das Oberlandesgericht habe den dringenden Tatverdacht gegen den Angeklagten festgestellt. Als ersten Zeugen vernimmt die Kammer einen Ermittler – auch das begleitet von reichlich Widerspruch der Verteidiger.

Als weitere Zeugen geladen wurden auch die verurteilten Täter. Die machen jedoch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weil ihre Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Zwar habe Abdul-Majed seine Strafe akzeptiert, aber er könne nicht seinen Zwillingsbruder Mohamed belasten.

Bei Rabieh Remmo ist es komplizierter. Er hat seinen Schuldspruch akzeptiert, nicht aber die Strafhöhe – müsste daher aussagen. Er argumentiert, dass er seinen Vater nicht belasten wolle, gegen den offenbar auch im Zusammenhang mit dem Einbruch ermittelt wird. Die Kammer fordert daher dessen Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft zur Prüfung.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.