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Gericht bestätigt Kündigung des Frauenkirchen-Organisten

Samuel Kummer war der erste Organist des 2005 geweihten Gotteshauses. Er gilt als exzellenter Musiker, aber auch als unzuverlässig und unpünktlich.

Von Bernd Klempnow
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Samuel Kummer wird nicht mehr in der Frauenkirche musizieren – dafür andernorts wie am 5. Juli im Dom zu Bautzen.
Samuel Kummer wird nicht mehr in der Frauenkirche musizieren – dafür andernorts wie am 5. Juli im Dom zu Bautzen. © Anja Schneider

Dresden. Die Entlassung des Dresdner Frauenkirchen-Organisten Samuel Kummer ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Das Arbeitsgericht Dresden teilte am Mittwoch mit, dass die von der Stiftung Frauenkirche Dresden ausgesprochene Kündigung wirksam sei. Auch die mehr als ein Dutzend Abmahnungen seien zulässig, so der Richter bei der Urteilsverkündung. Kummer hatte gegen die Kündigung geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In einer mündlichen Verhandlung hatten sich beide Parteien nicht auf einen Kompromiss verständigen können. Die Stiftung wirft dem Organisten Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit vor. Immer wieder soll er verspätet oder gar nicht zu Konzerten und anderen Terminen erschienen seien. Der 55-jährige Musiker hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Er ist seit der Kirchweihe 2005 Organist des berühmten Gotteshauses. Zum 30. September 2022 war ihm gekündigt worden.

Künstlerische Exzellenz reicht in Frauenkirche nicht aus

Ob er Berufung einlegen wird, ließ Kummer am Mittwoch offen. Der Anwalt der Stiftung hatte erklärt, der Musiker solle nicht mehr in der Kirche beschäftigt werden, weder in einer Festanstellung noch in Teilzeit.

Die Geschäftsführung der Stiftung erklärte dazu: „Wir betonen ausdrücklich, dass Samuel Kummer als herausragendem Künstler unsere Hochachtung gilt. Es steht außer Frage, dass er in den 17 Jahren seines Wirkens an der Frauenkirche die Orgelmusik mit Leidenschaft und hohem Engagement gestaltet und geprägt hat.“ Insbesondere seine Fähigkeiten in der Orgel-Improvisation seien in der Stiftung, der Musikstadt Dresden, national wie international zu Recht höchst anerkannt.

„An einem Ort wie der Dresdner Frauenkirche reicht künstlerische Exzellenz allein aber nicht aus. Deshalb ist es bedauerlich, dass beständige Differenzen und daraus resultierende Reibungsverluste auf organisatorischer Ebene nicht zur beiderseitigen Zufriedenheit ausgeräumt werden konnten.“

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, halte es die Stiftung für unangebracht, über Modalitäten einer Nachfolgeregelung zu sprechen.