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Anklage: 33-Jährige legt immer wieder Feuer im selben Dresdner Haus

Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einer Frau fünffache Brandstiftung vor. Immer traf es dasselbe Haus.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden legt einer Frau mehrfache Brandstiftung zur Last.
Die Staatsanwaltschaft Dresden legt einer Frau mehrfache Brandstiftung zur Last. © Symbolfoto: Marion Doering

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine 33-Jährige angeklagt. Sie soll fünf Brände gelegt haben. Die Frau ist bereits vorbestraft und stand unter Bewährung. Sie sitzt in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat sie keine Angaben gemacht.

Das legt ihr die Staatsanwaltschaft zur Last: Am 30. August 2022 gegen 18 Uhr soll sie im Hausflur des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresden stehende Kiste mit Altpapier angezündet haben. Durch den entstehenden Brand wurden eine Wand und die Eingangstür des Mehrfamilienhauses beschädigt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 2.000 Euro.

Einen Tag später soll sie gegen 17.30 Uhr im Keller dieses Hauses Polstermöbel angezündet haben. Wegen des Rauchs mussten alle Hausbewohner evakuiert werden. Durch den Brand wurden zudem Stromkabel und Wasserrohre beschädigt, sodass alle Wohnungen bis zum 26. September nicht mehr bewohnbar waren. Der Sachschaden betrug rund 85.000 Euro.

Am 29. September 2022 soll die Beschuldigte gegen 16.30 Uhr einen im Fahrradkeller des Hauses abgestellten Kinderwagen in Brand gesetzt haben. Das Feuer konnte durch einen Mieter gelöscht werden, der mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Außerdem soll die 33-jährige Deutsche am 2. Januar und am 3. Januar 2023 im Trockenraum und erneut im Keller des Hauses am Birkwitzer Weg Feuer gelegt haben. Am 2. Januar zündete sie einen Bettdeckenbezug an, der Brand wurde schnell entdeckt und gelöscht. Am 3. Januar legte sie in einer Kellerbox Feuer. Die Flammen breiteten sich im Keller aus, Wasser- und Abwasserleitungen wurden beschädigt. Alle Mieter konnten bis zum 22. Februar ihre Wohnungen nicht nutzen. Der Schaden: 97.000 Euro.

Die Beschuldigte wurde am 3. Januar vorläufig festgenommen. Das Amtsgericht Dresden muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Auch ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. (SZ/csp)