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Dresdner OB-Kandidat Sascha Wolff verurteilt

Der OB-Kandidat Sascha Wolff ist als Maskenmuffel und "Querdenker"-Demonstrant in Dresden bekannt. Jetzt muss er eine Geldbuße zahlen.

Von Luisa Zenker
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Das Foto zeigt Sascha W. (mit Rad) am 19. April 2021 auf dem Altmarkt vor einer Querdenker-Demo. An dem Tag wurde er von der Polizei wegen seiner fehlenden Maske nicht auf die Demo gelassen.
Das Foto zeigt Sascha W. (mit Rad) am 19. April 2021 auf dem Altmarkt vor einer Querdenker-Demo. An dem Tag wurde er von der Polizei wegen seiner fehlenden Maske nicht auf die Demo gelassen. © Archivfoto: Alexander Schneider

Dresden. Er ist Zimmermann, Architekt, Maskenverweigerer und einer der Köpfe hinter der "Querdenken"-Bewegung in Dresden. Sascha Wolff ist in den vergangenen Jahren ein bekanntes Gesicht in der Landeshauptstadt geworden, auch weil er nun als OB-Kandidat antritt.

Doch vor Gericht ist der 52-Jährige ebenfalls ein Bekannter. Dort saß er bereits im Februar, weil er im Frühjahr vergangenen Jahres auf einer "Querdenker"-Demo Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Das Verfahren wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

An diesem Dienstag hat ihn das Amtsgericht aber zu einer Geldbuße verurteilt. Der Grund: Er wollte bei einer Versammlung am Montagabend, 19. April 2021, auf dem Altmarkt keine Maske tragen. Außerdem hielt er sich offenbar nicht an die Abstandsregeln. Zu der Zeit galt in den Dresdner Fußgängerzonen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Auch der Altmarkt gehörte dazu.

"Einer, der grundsätzlich keine Maske trägt"

Wolff hatte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Im Gericht erschien er nun nicht, ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Der erklärte, dass sein Mandant keine Maske habe tragen müssen, weil er sich nicht innerhalb der Demonstration aufgehalten habe. Außerdem habe er keine Schilder auf dem Weg gesehen, die ihn auf die Fußgängerzone hingewiesen hätten. Radfahrer Wolff sei von der Wilsdruffer Straße her gekommen.

Den Aussagen Wolffs widersprach ein Polizist als Zeuge. Er habe den Angeschuldigten an jenem Tag genau beobachtet. Wolff habe vom Dr.-Külz-Ring und über die Seestraße kommend sein Rad an den Maskenhinweisschildern vorbeigeschoben: "Er ist bekannt, als einer, der lange diskutiert und grundsätzlich keine Maske trägt", sagte der Uniformierte, der die Querdenker-Demo damals mit abgesichert hatte. Auch eine Zeugin der Stadtverwaltung bestätigte, dass die Schilder dort befestigt waren.

Am Ende urteilt der Richter gegen Wolff. Vielleicht besser so, denn im letzten Verfahren wollte er partout keine Maske aufsetzen. Jetzt muss Wolff 100 Euro Buße zahlen. Und die Gerichtskosten tragen.