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Gericht weist Berufung zurück: OB-Wahl in Dresden ist gültig

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat entschieden, dass die Dresdner Oberbürgermeisterwahl 2022 gültig ist. Die Berufung des Klägers ist zurückgewiesen worden. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

Von Theresa Hellwig & Andreas Weller
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Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Oberbürgermeisterwahl in Dresden 2022 ist gültig.
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Oberbürgermeisterwahl in Dresden 2022 ist gültig. © Matthias Rietschel

Dresden/Bautzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden gültig ist. Das teilt das OVG am Donnerstag mit. Die Berufung des Klägers ist zurückgewiesen worden.

Jener Kläger hatte versucht, die Wahl für ungültig zu erklären. Er hatte beanstandet, dass an dem Vorschlag, Hilbert zur Wahl aufzustellen, Personen mitstimmten, die gar nicht wahlberechtigt waren.

Richter: Verstöße gegen wesentliche Normen

Das Verwaltungsgericht (VG) in Dresden hatte die Klage zuvor bereits abgewiesen. Die Begründung: Die Verstöße gegen die Regeln zur Einreichung eines Wahlvorschlags seien nicht gewichtig genug. Dagegen wollte der Kläger in Berufung gehen. Diese Berufung hat das Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen.

Zwar sei bei der Aufstellung des Wahlvorschlags tatsächlich gegen zwei wesentliche Normen des Kommunalrechts verstoßen worden, begründet das OVG seine Entscheidung. So sei im Konkreten nicht eingehalten worden, dass nur Bürger der Gemeinde, in der die Wahl stattfindet, an der Aufstellung mit abstimmen dürfen. Dieser Fehler führt laut den Richtern aber nicht dazu, dass die Wahl für ungültig erklärt werden muss. Denn Hilbert hätte als Amtsinhaber ohnehin als Einzelbewerber antreten können. Dafür hätte er auch keine weiteren Voraussetzungen erfüllen müssen, etwa das Sammeln von Unterstützungsunterschriften.

Da die OB-Wahl 2022 durchgeführt wurde, sei ein nachträglicher Eingriff in das direkte Wahlrecht - eine mögliche Neuwahl - außerdem höher zu bewerten, als die Fehler bei der Aufstellung. Deshalb wurde die Klage abgewiesen, aber das Urteil vom VG Dresden insofern korrigiert, dass der Kläger zumindest die Kosten dieses ersten Verfahrens nicht zahlen muss.

Anwalt sieht "Teilerfolg" für seinen Mandanten

Bereits im Wahljahr war bekannt geworden, dass es bei Hilberts Aufstellung durch den Verein "Unabhängige Bürger für Dresden" Unregelmäßigkeiten gab. Eigentlich hätte der Gemeindewahlausschuss Hilbert nicht zulassen dürfen oder die Landesdirektion der Beschwerde des Klägers dagegen stattgeben müssen, so die OVG-Richter unter dem Vorsitz von Präsidentin Susanne Dalke-Piel. Allerdings sind an diesen Punkten rechtlich keine Klagen gegen eine Zulassung möglich.

Gegen die Wahl geklagt hatte ein Kinderarzt aus Dresden. Dessen Anwalt Stephan Schumann wertet die OVG-Entscheidung als "Teilerfolg" für seinen Mandanten. "Wir haben jetzt die Feststellung, dass es sich um eine Verletzung erheblicher Vorschriften handelt. Wir haben jetzt die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, dass es fehlerhaft war, Herrn Hilbert zur Wahl zuzulassen." Dass dem Antrag bezüglich der Kosten stattgegeben wurde, zeige dies. "Das geht nur, wenn es erhebliche Fehler gab."

Hilbert: "Dass Fehler passiert sind, ärgert mich am meisten"

Oberbürgermeister Hilbert zeigt sich erleichtert nach der Entscheidung. "Ich bin froh, dass durch das Urteil die Oberbürgermeisterwahl 2022 in Dresden für gültig erklärt wurde und damit nun Rechtssicherheit herrscht. Ich kann und werde in den kommenden fünf Jahren weiterhin konsequent den Wählerwillen erfüllen und die erfolgreiche Arbeit für die Landeshauptstadt Dresden fortsetzen. Dass bei meiner Aufstellung als Kandidat Fehler passiert sind, ist bedauerlich und ärgert mich am meisten."

Die Hauptfehler wurden von OB-Hilberts Vertrautem und Dresdens Stadtfestmacher Frank Schröder verursacht. Er hat in der Aufstellungsversammlung, neben einer weiteren Person, mit abgestimmt, obwohl nur Dresdner hätten mitstimmen dürfen. Schröder hat jedoch seinen Hauptwohnsitz nicht in Dresden.

Zudem hat er eine Versicherung an Eides statt abgegeben, dass alles korrekt abgelaufen sei. Dabei stimmt das nicht, wie jetzt klar ist. Darüber hinaus hätte er Dresdner sein müssen, um solch eine Versicherung abgeben zu dürfen. "Jetzt ist wenigstens Rechtssicherheit da", so Schröder auf Anfrage von Sächsische.de. Dass Fehler passiert sind, habe niemand abgestritten. "Aber wir waren immer der Meinung, dass die Wahl deswegen nicht für ungültig erklärt wird, und sind froh, dass sie endgültig ihren Segen hat."

Weitere juristische Schritte möglich

Das ist aber möglicherweise nicht der Fall. Zwar hat das OVG eine Revision nicht zugelassen. Aber: "Wir werden prüfen, ob wir das Urteil akzeptieren oder ob wir in Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gehen", erklärt Anwalt Schumann. Dafür müsse er aber die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen haben und auswerten. Möglicherweise entscheidet dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulassung von Hilbert und die Gültigkeit der OB-Wahl. Es sei immerhin eine grundsätzliche Entscheidung, wie mit solchen Fehlern umgegangen wird, so Schumann weiter.