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Gewaltattacke: 23-Jähriger tritt bewusstlosem Mann in Dresden ins Gesicht

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 23-Jährigen nach einer Auseinandersetzung, die fast tödlich endete, angeklagt. Auch das Opfer ist den Ermittlern bekannt.

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Rettungsdienst und Notarzt mussten sich auf der Alaunstraße in Dresden-Neustadt um einen Verletzten kümmern. Er wäre ohne Behandlung verstorben, so die Staatsanwaltschaft.
Rettungsdienst und Notarzt mussten sich auf der Alaunstraße in Dresden-Neustadt um einen Verletzten kümmern. Er wäre ohne Behandlung verstorben, so die Staatsanwaltschaft. © Archiv/Roland Halkasch

Dresden. Als das Opfer bereits bewusstlos auf dem Boden lag, soll der Täter ihm noch zweimal ins Gesicht getreten haben. Das legt die Staatsanwaltschaft einem 23-Jährigen aus Marokko zur Last, der am 2. Mai kurz vor Mitternacht an einer Auseinandersetzung auf der Alaunstraße beteiligt war. Der Täter war nicht allein bei der Attacke in Höhe der Hausnummer 3. Doch als das Opfer am Boden lag, soll er es gewesen sein, der im "zielgerichtet ins Gesicht" trat.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Mann jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Opfer war ein Tunesier, 30 Jahre alt. Er erlitt schwere Kopfverletzungen und wäre ohne sofortige Behandlung im Krankenhaus verstorben, so die Anklagebehörde. Das habe der Täter "zumindest billigend in Kauf genommen"

Die Polizei hat den Mann am 3. Mai festgenommen, seit dem 4. Mai sitzt er in Untersuchungshaft. Er sei bereits vorbestraft, berichtet die Staatsanwaltschaft, allerdings wegen anderer Delikte. Zu dem Tatvorwurf vom 2. Mai habe er keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Das 30-jährige Opfer der Attacke ist kein Unbekannter. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft nach einer Tat im März, ebenfalls auf der Alaunstraße, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. (SZ/csp)